Remix vs. Sammlung: die Schlüsselfrage
Aus Sicht von Creative Commons lassen sich zwei Konstellationen unterscheiden:
- Sammlung (collection): Es werden verschiedene Werke nebeneinander gestellt, ohne sie in ein neues einheitliches Werk zu verschmelzen. Die einzelnen Inhalte bleiben technisch und juristisch trennbar und behalten ihre eigenen Lizenzen.
- Remix/Adaptation: Inhalte werden so kombiniert, bearbeitet und reorganisiert, dass ein neues einheitliches Werk entsteht, in dem die ursprünglichen Materialien nicht mehr einfach „herauslösbar“ sind. Die ursprünglichen CC‑Lizenzen wirken dann auf das neue Werk.
Eine sehr praktische Prüffrage lautet:
- Sind die fremden Materialien technisch/juristisch trennbar und klar als solche erkennbar? → Dann handelt es sich eher um eine Sammlung und ein Ausklammern ist möglich.
- Oder sind sie untrennbar in einem Werk eingebunden (Remix im engeren Sinne)? → Dann greifen die jeweiligen Ausgangslizenzen; ein „Herauslösen“ aus der Lizenzierung ist praktisch nicht mehr möglich.
Schauen wir uns Beispiele aus der Lehre für Sammlung und Remix an:
1. CC‑Materialien trennbar (Sammlung) → Ausklammern möglich
In diesen Fällen werden CC‑Materialien genutzt, aber eher „nebeneinander“ gestellt. Sie bleiben als eigenständige Werke erkennbar und können auch technisch getrennt weitergegeben werden.
a) LMS‑Kurs als Sammlung unterschiedlicher CC‑Ressourcen
Es wird ein Kurs in Moodle, ILIAS oder Canvas erstellt:
- Einheit 1: verlinktes CC BY‑Skript aus Projekt A
- Einheit 2: eingebettetes CC BY‑NC‑Video von Hochschule B
- Einheit 3: H5P‑Übung (CC BY‑SA) von Projekt C
Die eigenen Kursmaterialien werden unter CC BY gestellt. OER-Materialien Dritter werden ausgenommen, z. B. so: „Sofern nicht anders gekennzeichnet, stehen die Kursmaterialien unter CC BY 4.0; verlinkte/eingebettete CC‑Materialien behalten ihre eigene Lizenz.“
b) Reader/Materialsammlung mit unveränderten CC‑Artikeln
Es wird ein Dokument erstellt mit zehn unveränderten CC‑Artikeln (CC BY, CC BY‑NC, CC BY‑SA usw.):
- Es wird ein Vorwort geschrieben, ein Inhaltsverzeichnis erstellt und die Reihenfolge sortiert.
- Die Artikel selbst werden unverändert übernommen und jeweils mit Original‑Lizenzhinweisen versehen.
Rechtlich ist das eine Sammlung. Die eigene CC BY‑Lizenz bezieht sich nur auf Vorwort, Inhaltsverzeichnis sowie Auswahl und Anordnung; die Artikel bleiben in ihren jeweiligen CC‑Lizenzen.
c) OER‑Website mit separaten CC‑Modulen
Eine Kurswebsite enthält zehn Module:
- Module 1, 3 und 5 sind selbst entwickelt (CC BY).
- Modul 2 ist 1:1 aus einem OER mit CC BY‑SA übernommen.
- Modul 4 stammt aus einem OER mit CC BY‑NC.
Jedes Modul ist eine eigene Unterseite mit klarer Lizenzangabe (z. B. im Footer oder Modul‑Header). Die eigenen Module können CC BY lizenziert werden; die fremden bleiben bei ihrer ursprünglichen CC‑Lizenz. Die Website ist in diesem Sinne eine Sammlung von Modulen, keine vollständige Remix‑Adaptation aller Inhalte.
d) Mehrere CC‑Werke auf einer Präsentationsfolie
Es wird eine Folie gebaut mit:
- eigenem Text,
- einem eingefügten CC‑Bild (unverändert).
Wenn das Bild nicht kreativ bearbeitet (nur Größe/Position angepasst) wird, liegt eine bloße Zusammenstellung vor. Das Bild bleibt ein eigenes Werk mit eigener CC‑Lizenz. Dies kann so gekennzeichnet werden: „Inhalte der Präsentation (Text, Layout) unter CC BY 4.0, eingebettete Bilder: siehe Bildunterschriften (eigene CC‑Lizenzen).“
Erst wenn das Bild kreativ bearbeitet wird und mit anderen Elementen zu etwas Neuem verschmilzt, kommt man in den Remix‑Bereich.
e) Kurspräsentation mit unverändert eingefügten CC‑Foliensätzen
Es wird eine Foliensammlung erstellt:
- Folien 1–9 sind selbst entwickelt (CC BY)
- Folien 10–15 werden unverändert aus einer CC BY‑SA-Präsentation übernommen
- Folien 16–20 aus einer CC BY‑Präsentation einer anderen Hochschule.
An den Fremdfolien wird nichts geändert, sie sind aber als klar abgegrenzte Blöcke („Folien 10–15: aus OER XY, CC BY‑SA 4.0“) gekennzeichnet. Juristisch lässt sich das noch als Sammlung von Foliensätzen verstehen.
f) Online‑Kurs mit separaten herunterladbaren OER‑Dateien
Im Kursbereich liegen:
- ein eigenes Skript (CC BY),
- ein fremdes Arbeitsblatt (CC BY‑NC‑SA),
- eine fremde Präsentation (CC BY‑SA).
Alle drei Materialien sind als separate Dateien downloadbar, jeweils mit eigener Lizenzangabe. Das Skript kann CC BY-lizenzziert sein, die anderen Dateien bleiben unter ihren jeweiligen CC‑Lizenzen; gemeinsam bilden sie eine Sammlung, keinen integrierten Remix.
2. CC‑Materialien untrennbar remixt → nicht mehr separierbar
Bei einem echten Remix werden mehrere CC‑Werke so kombiniert, dass ein neues, einheitliches Werk entsteht, in dem die ursprünglichen Quellen nicht mehr ohne Weiteres isoliert werden können. In diesem Fall bestimmen die Ausgangslizenzen die Lizenzoptionen für das Gesamtwerk. Ein Ausklammern einzelner Materialien ist nicht mehr möglich.
a) Neues Lehrbuchkapitel aus mehreren CC‑Texten
Es wird ein Kapitel erstellt:
- Es werden Abschnitte aus einem CC BY‑Text, einem CC BY‑SA‑Text oder einem CC BY‑NC‑Text übernommen.
- Die Sprache wird angepasst, Übergänge geschrieben, eigene Beispiele hinzugefügt und alles neu sortiert.
Am Ende steht ein durchgehender Text, bei dem die Lesenden nicht mehr nachvollziehen können, welche Passage aus welcher Quelle stammt. Das ist eine Adaptation/Remix mehrerer CC‑Quellen. Die Bedingungen der strengsten beteiligten Lizenz (z.B. SA oder NC) ziehen für das Kapitel insgesamt.
b) Eine kombinierte Grafik aus mehreren CC‑Diagrammen
Es wird eine neue Infografik erstellt:
- Drei CC‑Diagramme (Prozessgrafiken, Zeitstrahlen) dienen als Ausgangsbasis.
- Mit einem Bildbearbeitungsprogramm werden Elemente verschoben, Farben geändert, eigene Icons hinzugefügt und alles zu einem einzigen neuen Bild kombiniert.
Die neue Grafik ist eine Bearbeitung mehrfacher CC‑Werke. Die ursprünglichen CC‑Lizenzen wirken auf das gesamte Bild; das ist ein klassischer Remix.
c) Video‑Remix aus mehreren CC‑Videos
Es wird ein Lehrvideo erstellt:
- Aus drei CC‑Videos (z.B. Experiment, Interview, Animation) werden Sequenzen herausgeschnitten.
- Diese Clips werden gemischt, eine Sprecher:innenspur wird darübergelegt und CC‑lizenzierte Bilder und Icons ergänzt.
Ergebnis: ein einheitliches Video als eine Datei. Hier liegt ein Remix im engeren Sinne vor – die einzelnen CC‑Quellen gehen in der neuen Komposition auf. Die Lizenzbedingungen der strengsten Lizenz (v.a. mit SA, NC) bestimmen, unter welcher CC‑Lizenz das Gesamtvideo veröffentlicht werden darf.
d) H5P‑Interactive‑Book mit eingebauten CC‑Texten und ‑Bildern
Es wird ein H5P‑„Interactive Book“ gebaut:
- Textabschnitte aus CC BY‑ und CC BY‑SA‑OER werden hineinkopiert und teilweise umgeschrieben.
- Es werdfen CC‑Bilder und Quizfragen aus weiteren OER hinzugefügt.
- Am Ende ergibt sich ein durchgehender Lernpfad in einer einzigen H5P‑Datei.
Das Ergebnis ist ein Remix der verwendeten OER. Die Inhalte sind technisch vermischt und nicht mehr sinnvoll separierbar.
e) Einheitlicher Foliensatz als „Best of“ verschiedener CC‑Präsentationen
Es werden mehrere CC‑Präsentationen (z.B. BY, BY‑SA, CC0) geöffnet:
- Einzelne Folien oder Inhalte daraus werden in eine neue Präsentation kopiert.
- Texte werden geändert, Grafiken angepasst, das Design harmonisiert und eigene Folien hinzugefügt.
Am Ende steht ein durchgehend gestalteter Foliensatz, den Studierende als ein einziges neues Werk wahrnehmen.
Fazit
Für die Praxis in Lehre und OER‑Produktion lohnt es sich, bei jeder Kombination von Materialien bewusst zu fragen:
Sind die fremden Inhalte technisch/juristisch trennbar, klar gekennzeichnet und auch separat nachnutzbar? Oder entsteht ein einheitliches neues Werk, in dem die ursprünglichen Materialien aufgehen?
Gerade bei Kursen, Präsentationen und H5P‑Inhalten hilft es, diese Unterscheidung früh mitzudenken – dann werden Lizenzfallen vermieden und die Bildungsmaterialien können bewusst so gestaltet werden, dass sie möglichst offen und nachnutzbar bleiben.