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Alle Infos und Antworten zu twillo auf einen Blick

Nein. Das Zweitveröffentlichungsrecht nach § 38 Abs. 4 Urhebergesetz berechtigt nicht zur offenen Lizenzierung des Werks. Um ein Werk offen zu lizenzieren benötigt man alle Verwertungsrechte.

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Pixabay ist eine bekannte Bilder-Plattform mit frei verfügbaren Bildern und Videos. Sofern nicht anders angegeben stehen alle Bilder unter der plattformeigenen Pixabay Lizenz. Diese Lizenz steht in keiner Verbindung mit dem CC-Lizenzsystem. Möchten Sie Pixabay-Bilder verwenden, lesen Sie bitte genau nach, ob die von Ihnen geplante Nutzung erlaubt ist.

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Ja, KI kann unter bestimmten Bedingungen verantwortungsbewusst in der Erstellung von OER verwendet werden. KI-generierte Inhalte sollten dabei auf Rechtsverletzungen überprüft und möglichst überarbeitet werden. Sie sollten als KI-generiert, als gemeinfrei gekennzeichnet und von der offenen Lizenz ausgenommen werden.

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Creative Commons Lizenzen durchlaufen stetig Revisionsprozesse. Hieraus ergeben sich im Laufe der Zeit neue Lizenzversionen. Die aktuelle Version ist 4.0.

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Bei LiaScript handelt es sich um eine Open-Source Software zur Erstellung frei zugänglicher Online-Kurse mit interaktiven Inhalten (z.B. Animationen, Quizze, Code), die gemeinsam bearbeitet werden können. Die Nutzung der Anwendung ist kostenlos und steht grundsätzlich allen Personen offen. Für die Erstellung eigener Kurse wird lediglich ein Browser oder Texteditor (z.B. VS Code) benötigt.

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Stellen Sie Ihr Bildungsmaterial in einem möglichst offenen Dateiformat bereit, indem Sie leicht editierbare und versionierbare Dateiformate beim Speichern wählen. So können Inhalte einfacher von anderen Lehrenden nachgenutzt werden. 3 Kriterien für offene Dateiformate sind offener Standard, Editierbarkeit und Versionierbarkeit. Formate, welche alle drei Aspekte erfüllen, sind zum Beispiel: .csv, .txt, .tex, .html, .md, .svg.

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Die Creative Commons Lizenzen CC 0, CC BY, CC BY SA ermöglichen eine Bearbeitung und Nutzung zu jeglichen Zwecken und entsprechen damit dem pädagogischen Verständnis von OER in besonderem Maße.

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Ein vollständiger Verzicht auf Urheberrechte, wie bei Public Domain-Erklärung ist im deutschen Urheberrecht nicht möglich. Das richtige Instrument ist die CC Zero-Freigabe, nach der lediglich auf Ausübung der Urheberrechte verzichtet wird. 

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Grafische Darstellungen und gerade Logos können urheberrechtlich geschützt sein. Die einem Diagramm oder einer Tabelle zugrundeliegenden Daten sind nicht urheberrechtlich geschützt, die Art und Weise der Darstellung aber ggf. schon.

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Musikstücke sind – i. S. d. § 2 Abs. 2 UrhG – geschützte Werke und zwar unabhängig von ihrer Länge und Komplexität (u.U. auch einfache Jingles).

Aus geschützten Musikwerken dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Ihrem eigenen Werk zitieren (Musikzitat).

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Filmaufnahmen/Videos sind als sog. Laufbilder urheberrechtlich geschützt. Vor der Veröffentlichung fremden oder eigenen Videomaterials sollten Sie sicherstellen, dass keine Rechte Dritter (insb. Urheber-, Persönlichkeits-, Markenrechte) verletzt werden. Zeigen die Aufnahmen erkennbar Personen, denken Sie daran, dass diese grundsätzlich in die Veröffentlichung einwilligen müssen.

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Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG. Demzufolge kann er selbst bestimmen, ob die Aufnahme von ihm vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht werden darf. Personenbilder dürfen daher grundsätzlich nicht ohne vorherige Zustimmung (Einwilligung) der abgebildeten Personen veröffentlicht werden, § 22 S.1 Kunsturhebergesetz (KUG).

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Screenshots als digitale Kopien der Bildschirmoberfläche sind urheberrechtlich nicht geschützt. Sehrwohl geschützt sein können die Inhalt eines Screenshots.

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