Welche CC-Lizenzen eignen sich für OER?
Grundlagen von OER
Die Creative Commons Lizenzen CC 0, CC BY, CC BY SA ermöglichen eine Bearbeitung und Nutzung zu jeglichen Zwecken und entsprechen damit dem pädagogischen Verständnis von OER in besonderem Maße.
Wie unterscheiden sich Public Domain und die CC0-Freigabe?
Grundlagen von OER
Ein vollständiger Verzicht auf Urheberrechte, wie bei Public Domain-Erklärung ist im deutschen Urheberrecht nicht möglich. Das richtige Instrument ist die CC Zero-Freigabe, nach der lediglich auf Ausübung der Urheberrechte verzichtet wird.
Was bedeuten die verschiedenen Versionen von Creative Commons Lizenzen?
Grundlagen von OER
Creative Commons Lizenzen durchlaufen stetig Revisionsprozesse. Hieraus ergeben sich im Laufe der Zeit neue Lizenzversionen. Die aktuelle Version ist 4.0.
Wo finde ich weiterführende Informationen zu CC-Lizenzen?
Grundlagen von OER
Weitere Informationen zu den Creative Commons Lizenzen finden Sie hier.
Wo finde ich die Lizenz-Icons von Creative Commons?
Grundlagen von OER
Die Icons der unterschiedlichen CC-Lizenzen können Sie im Downloadbereich der Creative Commons Homepage in unterschiedlichen Dateiformaten herunterladen.
Alternativ finden Sie diese Icons in einer Auflösung von 403×141 Pixeln im PNG-Format hier.
Wie verwende ich Screenshots in OER rechtskonform?
Grundlagen von OER
Screenshots als digitale Kopien der Bildschirmoberfläche sind urheberrechtlich nicht geschützt. Sehrwohl geschützt sein können die Inhalt eines Screenshots.
Wie verwende ich Personenabbildungen in OER rechtskonform?
Grundlagen von OER
Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG. Demzufolge kann er selbst bestimmen, ob die Aufnahme von ihm vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht werden darf. Personenbilder dürfen daher grundsätzlich nicht ohne vorherige Zustimmung (Einwilligung) der abgebildeten Personen veröffentlicht werden, § 22 S.1 Kunsturhebergesetz (KUG).
Wie verwende ich fremde Musik in OER rechtskonform?
Grundlagen von OER
Musikstücke sind – i. S. d. § 2 Abs. 2 UrhG – geschützte Werke und zwar unabhängig von ihrer Länge und Komplexität (u.U. auch einfache Jingles).
Aus geschützten Musikwerken dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Ihrem eigenen Werk zitieren (Musikzitat).
Weitere Informationen zum Musikzitat und Umgang mit Musik als OER finden Sie hier.
Wie verwende ich fremde Videos in OER rechtskonform?
Grundlagen von OER
Filmaufnahmen/Videos sind als sog. Laufbilder urheberrechtlich geschützt. Vor der Veröffentlichung fremden oder eigenen Videomaterials sollten Sie sicherstellen, dass keine Rechte Dritter (insb. Urheber-, Persönlichkeits-, Markenrechte) verletzt werden. Zeigen die Aufnahmen erkennbar Personen, denken Sie daran, dass diese grundsätzlich in die Veröffentlichung einwilligen müssen.
Weitere Informationen zum Umgang mit Videomaterialien als OER finden Sie hier.
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