Sie haben Fragen zu twillo?

Fragen Rund um Ihren Account

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Wie melde ich mich auf twillo an?

Wenn Sie auf twillo freie Bildungsmaterialien (OER) suchen oder an unseren Beratungs- und Bildungsangeboten teilnehmen möchten, benötigen Sie keinen twillo-Account. Einen Account benötigen Sie dann, wenn Sie selbst Materialien auf twillo bereitstellen und mit anderen teilen möchten.

Für Mitarbeiter:innen an Hochschulen, die den Authentifizierungsdienst des DFN nutzen, ist ein Login per Single Sign-On mit ihrer Hochschulkennung möglich. Für alle anderen OER-Interessierte wird ein manueller Account von unserem Supportteam angelegt.

1. Anmeldung per Single Sign-On

Öffnen Sie im Kopfmenü auf der Startseite von twillo die Option Einloggen. Klicken Sie im folgenden Fenster unterhalb der Anmeldemaske auf die Option Zur Hochschulauswahl.

Wählen Sie nun im DFN-AAI-Fenster mithilfe des Dropdown-Menüs Ihre Institution aus. Es öffnet sich die Anmelde-Maske Ihrer Hochschule, über die Sie sich mit Ihren gewohnten Zugangsdaten einloggen können.

2. Anmeldung über einen manuellen Account

Falls Ihre Hochschule kein DFN nutzt oder Sie keine Hochschulkennung besitzen, können Sie sich manuell registrieren lassen. Zur Einrichtung eines Accounts schreiben Sie bitte eine Mail an support.twillo@tib.eu und geben Sie eine Info dazu, wer Sie sind und an welcher Hochschule Sie arbeiten oder studieren.

Nach Erhalt Ihrer Zugangsdaten können Sie die Login-Maske nutzen, um sich mit Ihrem Nutzer:innennamen und dem Initialpasswort anzumelden. Bitte ändern Sie dieses Passwort schnellstmöglich.

Videotutorial (Stand 2022)
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Wie kann ich mein Passwort ändern?

Sie können Ihr Passwort in den Benutzereinstellungen ändern. Hierfür melden Sie sich zunächst mit Ihren Zugangsdaten bzw. Hochschulzugang an. Klicken Sie dann oben rechts auf Ihren Benutzernamen und wählen im Drop-Down-Menü Profil verwalten.

Klicken Sie auf die Schaltfläche Passwort ändern und geben hier zum Ändern Ihr altes und in der Zeile darunter Ihr neues Passwort an. Wenn Sie Ihr altes Passwort vergessen haben, kontaktieren Sie bitte den Support unter support.twillo@tib.eu.
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Warum wird mein Passwort nicht gespeichert?

Beim Speichern der Zugangsdaten kann es in Firefox zu Problemen kommen. Wenn Sie Chrome verwenden, sollten sich Ihre Zugangsdaten auch im Browser speichern lassen.

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Ich habe mein Passwort vergessen. Was nun?

In den meisten Fällen melden Sie sich bei twillo per Single Sign-On mit den Zugangsdaten für Ihre Hochschule an. Wenn Sie dieses Passwort vergessen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.

Falls Sie sich über den twillo Support einen Account haben einrichten lassen, erhalten Sie ein neues Passwort, indem Sie eine Mail an support.twillo@tib.eu schreiben.

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Wie ändere oder lösche ich mein Profilbild?
In den Benutzereinstellungen können Sie Ihr Profilbild ändern oder löschen. Klicken Sie dafür oben rechts auf Ihren Benutzernamen und wählen im Drop-Down-Menü Profil verwalten.

Klicken Sie hier auf Bearbeiten und anschließend auf ändern, um mithilfe der Upload-Funktion ein neues Bild von Ihrem lokalen Arbeitsplatz einzufügen.

Um das Profilbild zu löschen, klicken Sie auf das Papierkorb-Symbol rechts neben dem Profilbild. Speichern Sie abschließend Ihre Änderungen über den Button Speichern.

Videotutorial Stand 2022

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Wie kann ich meinen Account mit meiner ORCID-ID verknüpfen?
Mit der ORCID-ID können Forschende eindeutig und dauerhaft identifiziert werden. Publikationen und anderer Forschungsoutput von verschiedenen Plattformen werden über diese ID einer einzigen Person zugeordnet. Die UB Würzburg erklärt in einem Video, wie Sie sich bei ORCID registrieren können. Um Ihre ORCID-ID mit ihrem twillo-Account zu verbinden, klicken Sie nach erfolgreicher Anmeldung unter ihrem Namen die Option “Profil verwalten” an.

Unter der Option “Persistente IDs festlegen” können Sie Ihre ORCID-ID einpflegen.

Nach erfolgreicher Eingabe speichern Sie diese ab.
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Wie kann ich meinen Account mit meiner GND-URI verknüpfen?

In der Gemeinsamen Normdatei (GND) wird einer Personen eine eindeutige Kennung (die sogenannte GND-ID) zugeordnet, so dass keine Verwechslungen z.B. bei Namensdopplungen oder verschiedenen Schreibweisen entstehen. Die GND-ID wird von Bibliotheken bei der Katalogisierung von Publikationen vergeben.

Die GND-URI ist ein Link zu Ihrem persönlichen Datensatz. Sie finden Ihre GND-URI, indem Sie sich im Katalog der DNB suchen und dann auf Ihren Namen klicken. Sollte keine GND-URI mit Ihrem Namen verknüpft sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Hochschulbibliothek.

Um Ihre GND-URI mit ihrem twillo-Account zu verbinden, klicken Sie nach erfolgreicher Anmeldung unter ihrem Namen die Option “Profil verwalten” an.

Unter der Option “Persistente IDs festlegen” können Sie Ihre GND-URI einpflegen.
Nach erfolgreicher Eingabe speichern Sie diese ab.

Fragen zu den Portalfunktionen

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Wie funktioniert die twillo-Suche?

Auf twillo können Sie zwei unterschiedliche Suchen nutzen: Erstens, die Suche über den OER-Searchindex OERSI, deren Ergebnisse neben OER, die auf twillo veröffentlicht sind, auch Bildungsmaterialien aus anderen OER-Portalen enthalten und zweitens, die twillo-interne Suche, mit der Sie ausschließlich Materialien finden können, die direkt auf twillo bereitgestellt wurden. Welche Suche Ihnen zur Verfügung steht, hängt davon ab, ob Sie einen twillo Account besitzen und welche Funktionen des Portals Sie verwenden.  

Die OERSI-Suche

Die Suche mithilfe des OER-Suchindex OERSI können Sie nutzen, ohne auf twillo angemeldet oder eingeloggt zu sein. Geben Sie auf unserer Startseite einen Suchbegriff in die Suchzeile ein oder wählen Sie eine der Fachbereichskacheln an, werden Sie zu einer großen Anzahl von Suchergebnissen unterschiedlicher Quellen (z.B. twillo, ORCA, ZOERR) geführt. Auch das kleine Banner OER-finden bringt sie direkt zu dem in twillo eingebundenen OERSI. 

Haben Sie sich eingeloggt, erreichen Sie die OERSI-Suche alternativ auch über den Reiter Erweiterte Suche in der Bereichsauswahl.

In den Suchergebnissen, sind Materialien, die auf twillo veröffentlicht wurden, unterhalb des Vorschaubilds mit dem kleinen twillo Icon (zwei durch eine senkrechte Linie verbundene Kreise) gekennzeichnet. Materialien aus anderen Quellen, werden Ihnen durch das OERSI Logo (mehrere zu einem Netzwerk verbundene Punkte) als solche angezeigt

Fahren Sie mit dem Cursor über die Kachel eines Suchergebnisses, können Sie durch die Metadaten des jeweiligen Materials scrollen. Geöffnet werden die einzelnen OER durch einen Doppelklick auf das Vorschaubild oder die Wahl der Schaltfläche Zum Material.

Auf der linken Seite stehen Ihnen diverse Filter zur Verfügung, um Ihre Suche zu verfeinern. So können Sie die Suchergebnisse auf ein bestimmtes Fach (der hochschulischen Fächerklassifikationen von Destatis), eine bestimmte Lizenz (z.B. Creative Commons, MIT) und eine bestimmte Materialart (z.B. Video, Präsentation, Skript) beschränken oder gezielt nach Materialien suchen, die von einer bestimmten Autorin, einem bestimmten Autor oder an einer bestimmten Institution entwickelt wurden. Auch die Sprache des Materials kann gefiltert werden. Zuletzt können Sie über den Filter Herkunft bestimmen, ob nur OER angezeigt werden sollen, die auf einer bestimmten Plattform (z.B. twillo, TIB AV-Portal, ZOERR) veröffentlicht wurden.

Unterhalb der Suchergebnisse finden Sie Materialsammlungen, in denen Nutzer:innen OER, die auf twillo veröffentlicht wurden, nach inhaltlichen oder didaktischen Gesichtspunkten zusammengefasst haben. Über den Button Mehr anzeigen gelangen Sie zu einer Übersicht aller Sammlungen auf twillo.

Das gezielte Suchen nach einer Sammlung ist aktuell nur über die twillo-interne Suche (s.u.) möglich. Materialien, die in den Sammlungen enthalten sind, werden Ihnen aber in den OERSI-Suchergebnissen angezeigt.
Alle Informationen rund um Sammlungen finden Sie in unserer FAQ Was sind Sammlungen und wie nutze ich sie?.

Die twillo-interne Suche

Die Suche innerhalb von twillo steht Ihnen nur nach einem Login zur Verfügung. Nutzen Sie die Suchzeile in Ihrem Workspace, werden Ihnen zu Ihrem Suchbegriff passende Materialien angezeigt, die auf twillo veröffentlicht sind. Über das Zahnradsymbol können Sie wählen, welche Informationen auf den Kacheln der Suchergebnisse angezeigt werden sollen und über einen Klick auf die Option Dateiname können Sie die Sortierung der Ergebnisse einstellen. Für differenzierte Filtermöglichkeiten, nutzen Sie bitte die oben beschriebene OERSI-Suche.

Wofür die twillo-interne Suche dient

Vielleicht fragen Sie sich nun, warum die Zweiteilung besteht. Ganz einfach, viele Funktionen, die Ihnen twillo bietet (z.B. das Anlegen von Sammlungen oder Varianten) ist nur mit Materialien möglich, die sich direkt im Portal befinden oder dort verlinkt sind. Nutzen Sie eine dieser Funktionen, greift das System bei der Materialanzeige auf die twillo-interne Suche zurück. 

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Wie stelle ich Materialien auf twillo ein?

Möchten Sie Materialien auf twillo bereitstellen, loggen Sie sich zunächst in Ihren Account ein. Klicken Sie in Ihrem Workspace auf den Button +NEU und wählen Sie anschließend die Option Neues Material aus.

Legen Sie Ihr Material nun per Drag and Drop in dem Ablagefeld ab oder wählen Sie Durchsuchen aus, um das Material aus Ihren lokalen Dateien auszuwählen. Als dritte Option steht Ihnen die Verlinkung des Materials über die URL Eingabe zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Verlinkungen nur dann möglich sind, wenn das Material bereits auf einer anderen Plattform (z.B. YouTube, Ihrer eigenen Website oder GitHub/GitLab) veröffentlicht und ohne Login-Schranke zugänglich ist.

Haben Sie sich für eine Verlinkung entschieden, bestätigen Sie die Eingabe der URL bitte mit OK, um zur Metadaten-Eingabemaske zu gelangen. Nutzen Sie die Drag and Drop oder die Durchsuchen Funktion, öffnet sich diese automatisch.

Material anhand von Metadaten beschreiben

Um die Auffindbarkeit Ihres Materials zu gewährleisten, ist es notwendig, die Felder der Metadaten-Eingabemaske sorgfältig auszufüllen. Pflichtangaben sind mit einem Sternchen gekennzeichnet. Wählen Sie bitte mindestens einen aussagekräftigen Titel für Ihr Material, beschreiben Sie dessen Inhalt, fügen Sie Angaben zu den Autor:innen hinzu und vergeben Sie eine Lizenz. Sichern Sie Ihre Eingaben anschließend über den Button Speichern.

Nach dem Speichern werden Sie in Ihren Workspace zurückgeführt, wo das neue Material durch eine hellgrüne, gestrichelte Linie hervorgehoben wird. Die Hervorhebung erlischt automatisch, sobald Sie das Browserfenster aktualisieren.

Möchten Sie die Metadaten des Materials zu einem späteren Zeitpunkt ergänzen oder korrigieren, können Sie jederzeit zu dem Metadaten-Dialog zurückkehren. Gehen Sie hierzu in Ihren Workspace, klicken Sie die drei Punkte auf der Kachel des Materials an und wählen Sie Infos bearbeiten aus.

Bitte beachten Sie: Haben Sie das Material hochgeladen oder verlinkt,  ist es zunächst nur für Sie sichtbar. Erst mit einer aktiven Freigabe veröffentlichen Sie Ihr Material auf twillo.

Material freigeben

Um Ihr Material zu veröffentlichen, klicken Sie in Ihrem Workspace die drei Punkte auf der Kachel des Materials an und wählen Sie im folgenden Menü die Option Freigeben aus.

Wechseln Sie in dem folgenden Menü in den Reiter Veröffentlichen und setzen Sie ein Häkchen in der Checkbox Öffentlich freigeben.

Mit einem Klick auf den Button Speichern, wird Ihr Material über twillo allen Interessierten frei zugänglich gemacht.

Bitte beachten Sie, dass eine öffentliche Freigabe nur dann möglich ist, wenn Sie die Pflichtfelder im Metadatendialog (Dateiname, Titel, Lizenz und Autor*innen) ausgefüllt haben. Ist dies nicht der Fall, werden Sie über eine Infobox auf die fehlenden Angaben hingewiesen. Möchten Sie die Angaben direkt ergänzen, führt Sie der Link in der Infobox direkt zu der betreffenden Stelle in der Metadaten-Eingabemaske.

Videotutorial (Stand 2022)

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Wie kann ich Videos auf twillo veröffentlichen?

Ist Ihr Video bereits auf einer anderen Plattform veröffentlicht, können Sie es auf twillo verlinken. Wählen Sie in Ihrem Workspace die Schaltfläche +NEU aus. Klicken Sie auf Neues Material und tragen Sie die URL zu Ihrem Video ein.

Ist Ihr Video bisher noch nicht veröffentlicht, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie veröffentlichen es im AV-Portal der Technischen Informationsbibliothek (TIB) Hannover oder Sie laden Ihr Video direkt auf twillo hoch. Da twillo und das AV-Portal miteinander verknüpft sind, wird Ihr Video auch dann über die twillo-Suche auffindbar, wenn Sie sich für eine Veröffentlichung im AV-Portal entscheiden.

1. Veröffentlichung im AV-Portal

Ein Upload im AV-Portal eignet sich besonders dann, wenn es sich um einen wissenschaftlichen bzw. einen Lehr-Lernfilm handelt, für den Sie einen DOI* erhalten möchten. Da das Portal von der Technischen Informationsbibliothek betrieben wird, hat es transparente Nutzungsbedingungen und liegt im nicht-wirtschaftlichen Bereich. Es wird also aus öffentlichen Mitteln und nicht über Werbung oder Datenverarbeitung finanziert. Der Veröffentlichung ist eine bibliothekarische Kuration vorgeschaltet: Alle Videos werden auf eine ähnliche Weise geprüft, wie es bei der Aufnahme von Publikationen in einen Bibliothekskatalog der Fall ist. Mit der Veröffentlichung über das Portal werden Ihre Videos weltweit sichtbar, optimal recherchierbar, sekundengenau zitierbar und nachhaltig nutzbar bereit gestellt. Auch ein Upload von großen Dateien ist problemlos möglich.

Um den Upload in das AV-Portal vorzunehmen, registrieren Sie sich zunächst hier. Nutzen Sie anschließend das Uploadformular und  geben Sie die Metadaten Ihres Videos ein. Bitte kennzeichnen Sie „OER“ im Abstract oder unter Keywords. Danach dauert es in der Regel etwa drei Tage bis Ihr Video im AV-Portal sichtbar ist. Um nach der Veröffentlichung Änderungen an den Metadaten Ihres Videos vorzunehmen oder das Video zu löschen, stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des AV-Portals jederzeit zur Verfügung.

Sie möchten sich keinen eigenen Account im AV-Portal anlegen? Kein Problem! Schreiben Sie eine Mail an support.twillo@tib.eu – wir übernehmen den Upload gern für Sie.

2. Veröffentlichung auf twillo

Der direkte Upload eines Videos auf twillo bietet sich besonders dann an, wenn es sich bei dem Video um eine kleine Datei handelt, für die Sie (noch) keinen DOI* erhalten möchten. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie planen, das Video zu überarbeiten oder zu versionieren. Auch, wenn Sie ihr Video in einer Sammlung oder Serie gemeinsam mit anderen Materialien organisieren möchten, ist twillo der geeignete Ort für die Veröffentlichung.

Haben Sie sich für einen direkten Upload auf twillo entschieden, gehen Sie bitte so vor, wie in unserer FAQ Wie stelle ich Materialien auf twillo ein? beschrieben.


*DOI steht für Digital Object Identifier (dt.: digitaler Objektbezeichner). Es handelt sich um einen eindeutigen und dauerhaften digitaler Identifikator für digitale Objekte. Durch einen DOI lassen sich Videos und Videoausschnitte sekundengenau zitiert und wie klassiche Zitate aus Texten in wissenschaftliche Arbeiten einbinden.

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Was sind Serien und wie nutze ich sie?

Mit der Serienfunktion können Sie einem Hauptmaterial eine beliebige Anzahl weiterer Materialien (sog. Serienelemente) hinzufügen. Da als Serie bereitgestellte Inhalte im Portal immer gemeinsam angezeigt werden, eignen sie sich besonders dazu, Materialien zu bündeln, die unmittelbar zusammengehören – also z.B. für eine Probeklausur und ihre Musterlösung, ein Lernvideo und das dazugehörige Skript, einen Onlinekurs und didaktische Informationen zu dessen Einsatz oder auch einen Inhalt in unterschiedlichen Dateiformaten. 

Ein Vorteil von Serien ist, dass Sie den Großteil der Metadaten zur Beschreibung Ihres Materials nur für das Hauptelement eintragen müssen. Die Informationen werden automatisch für die Serienelemente übernommen. Lediglich Titel, Autor:innen und Lizenzen der Serienelemente müssen gesondert eingetragen werden. 

Eine Serie erstellen

Laden Sie zunächst das Hauptmaterial auf twillo hoch oder verlinken Sie es (s. FAQ  Wie stelle ich Materialien auf twillo ein?). Klicken Sie anschließend in Ihrem Workspace auf die drei Punkte auf der Kachel des Materials und öffnen Sie in dem folgenden Menü den Metadatendialog über die Option Infos bearbeiten.

Scrollen Sie in der Metadaten-Eingabemaske zu der Option Weitere Materialien hinzufügen und klicken Sie auf die Schaltfläche Hinzufügen.

Per Drag and Drop können Sie ein Serienelement in das Ablagefeld ziehen oder durch den Button Durchsuchen auswählen. Handelt es sich bei Ihrem Material um eine Verlinkung, können Sie diese über die URL-Eingabe angeben.

Nach dem Upload bzw. der Verlinkung wird Ihnen das Serienelement im Metadatendialog angezeigt.

Klicken Sie auf kleine Copyright-Zeichen neben dem Serienelement, öffnet sich ein Dialog, in dem Sie die Lizenz und eine:n Autor:in des Serienelements eintragen können. 

Wählen Sie den Stift an, können Sie in dem folgenden Fenster den Titel, die Materialart und ebenfalls eine:n Autor:in eintragen.

Über das kleine Mülleimer-Symbol wird das Serienelement entfernt. Bitte beachten Sie, dass diese Aktion nicht rückgängig gemacht werden kann.

Über den Button Speichern wird das Serienelement dem Hauptmaterial hinzugefügt.

Möchten Sie mehre Autor:innen angeben, öffnen Sie bitte die Materialansicht (Doppelklick auf die Materialkachel im Workspace) und wählen Sie den Reiter des Serienelements an. 

Öffnen Sie nun das Kontextmenü über die drei Punkte oben rechts und wählen Sie die Option Infos bearbeiten aus. 

Wechseln Sie im folgenden Fenster im Bereich Urheber*in-Angabe in den Reiter Autor*innen und Beteiligte und klicken Sie auf die Schaltfläche Weitere Beteiligte.

Im nächsten Fenster können Sie im Bereich Beteiligte am Objekt über den Button +Hinzufügen weitere Autor:innen ergänzen.

Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Eingaben vor dem Verlassen des Fensters zu speichern.

Videotutorial (Stand 2022)

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Was sind Sammlungen und wie nutze ich sie?

Mit der Sammlungsfunktion können Sie auf twillo veröffentlichte Bildungsmaterialien nach thematischen, didaktischen oder anderen Kriterien zusammenstellen. Sie eignen sich z.B. für die Organisation aller Materialien eines bestimmten Projekts/einer bestimmten Lehrveranstaltung oder als Pool an vertiefenden Selbstlernmaterialien für eine Studierendengruppe. Sie können Sammlungen wahlweise öffentlich teilen oder nur für den Privatgebrauch anlegen. Auch das gemeinsame Sammeln von Inhalten mit anderen twillo-Nutzer:innen ist möglich.

Bitte beachten Sie: Legen Sie Bildungsmaterial in einer Sammlung ab, erstellt die Portalsoftware eine Kopie, die mit dem Originalmaterial verknüpft ist. Werden nach dem Einfügen des Materials in die Sammlung Barbeitungen an den Metadaten des Originals vorgenommen oder das Material durch eine neuere Version ersetzt, werden diese Änderungen automatisch in die Sammlungskopie übertragen. Wird jedoch an den Serienelementen des Originalmaterials gearbeitet, erfolgt keine automatische Aktualisierung der Sammlungskopie. Zur Aktualisierung ist es in diesem Fall notwendig, das betreffende Material einmal aus der Sammlung zu entfernen und anschließend neu hinzuzufügen.

Wie Sie eine Sammlung anlegen

Öffnen Sie nach dem Login über die Navigation oben links den Bereich Sammlungen.

Dort können Sie über die Schaltfläche Neue Sammlung eine Sammlung anlegen.

Im folgenden Fenster legen Sie die Art Ihrer Sammlung fest.

Eine Private Sammlung ist nur für Sie selbst sichtbar und kann nur von Ihnen befüllt werden.

Eine gemeinsame Sammlung wird Ihnen und von Ihnen ausgewählten anderen twillo-Nutzer:innen angezeigt und ermöglicht eine kollaborative Bearbeitung.

Eine öffentliche Sammlung ist für alle Interessierten sichtbar. Materialien hinzufügen können allerdings nur Sie selbst – es sei denn, Sie laden andere Personen aktiv zur Mitarbeit ein.

Selbstverständlich können Sie den Modus Ihrer Sammlung auch zu einem späteren Zeitpunkt ändern.

Sobald Sie eine Auswahl getroffen haben, werden Sie zur Beschreibungsmaske der Sammlung geführt.  Geben Sie hier bitte einen prägnanten Titel und eine präzise Beschreibung der Inhalte der Sammlung an. Sie haben zudem die Möglichkeit ein Vorschaubild zu ergänzen und eine Farbe für die Sammlung zu wählen. Speichern Sie Ihre Angaben mit einem Klick auf den Button Weiter.

Haben Sie sich für eine gemeinsame Sammlung entschieden, haben Sie im folgenden Fenster die Möglichkeit, andere twillo-Nutzer:innen zur Mitarbeit an der Sammlung einzuladen. Möchten Sie diesen Schritt zunächst überspringen, klicken Sie auf Speichern ohne eine Person auszuwählen. 

Nutzung der Sammlung

Nachdem Sie die Sammlung angelegt haben, können Sie Bildungsmaterialien – eigene oder die von anderen twillo-Nutzer:innen – hinzufügen. Hierfür gibt es mehrere Wege.

1. Über die Sammlung:
Klicken Sie in der Sammlung auf Material suchen. Suchen Sie das Material, das Sie hinzufügen möchten mithilfe des Suchschlitzes und markieren Sie es über die kleine Checkbox am oberen rechten Rand der Materialkachel. Nun können Sie es über den Button In Sammlung in der Sammlung ablegen.

2. Über das Material:
Öffnen Sie ein Material, das Sie gern hinzufügen möchten und klicken Sie auf die drei Punkte oben rechts. Hier können Sie nun die Option In Sammlung auswählen. Nutzen Sie den Suchschlitz, um die Sammlung zu finden, zu der Sie das Material hinzufügen möchten und legen Sie es durch einen Klick auf die Sammlungskachel darin ab.

Wichtig: Wenn Sie Ihr Material einer Sammlung hinzufügen, wird es  automatisch für alle Personen sichtbar, die Zugriff auf die Sammlung haben. 

Sortieren der Materialien in ihrer Sammlung

Um die Materialien in Ihrer Sammlung in eine bestimmte Reihenfolge zu bringen, wählen Sie die Anzeigeoption zuletzt geändert an und klicken Sie dann auf Manuelle Sortierung. Nun können Sie die Materialien per Drag and Drop anordnen. Vergessen Sie anschließend nicht, Ihre Änderungen zu speichern

Um nach der ersten manuellen Sortierung die Reihenfolge der Materialien erneut zu ändern, müssen Sie lediglich den den Schalter Umsortieren betätigen.

 

Inhalte aus Sammlungen entfernen

Möchten Sie Materialien aus der Sammlung löschen, öffnen Sie die Sammlung und wählen Sie das betreffende Material mithilfe der kleinen Checkbox aus. Öffnen Sie das Menü über die drei Punkte auf der rechten Seite und klicken Sie anschließend auf Aus Sammlung entfernen.

Eine Sammlung löschen

Um Ihre Sammlung zu löschen, entfernen Sie bitte zunächst alle darin befindlichen Materialien, mit den o.g. Schritten. Wählen Sie anschließend im Sammlungsmenü die Option Löschen aus. Bitte beachten Sie, dass dieser Schritt nicht rückgängig gemacht werden kann.

Videotutorial (Stand 2022) 

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Kann ich Material zu Sammlungen anderer Ersteller:innen hinzufügen?

Die Verwaltung von Sammlungen ist nur für deren Ersteller:innen (oder Personen mit Bearbeitungsrechten an der Sammlung) möglich. Haben Sie eigene oder OER anderer Autor:innen auf twillo gefunden, die thematisch gut in eine bestehende Sammlung passen, können Sie der/dem Besitzer:in der Sammlung vorschlagen, das Material mit aufzunehmen.

Loggen Sie sich hierfür bitte zunächst auf twillo ein und öffnen Sie anschließend Material, das Sie gern für die Sammlung vorschlagen möchten. Öffnen Sie das Menü in der Kopfzeile über die drei Punkte. Wählen Sie anschließend die Option In Sammlung aus.

Nutzen Sie die Suchzeile, um die Sammlung zu finden, für die Sie das Material vorschlagen möchten und klicken Sie anschließend auf deren Vorschaukachel. Bestätigen Sie Ihre Auswahl im folgenden Fenster mit einem Klick auf dem Button Weiter.

Ihr Vorschlag ist anschließend in der Sammlung nur für deren Besitzer:in (im Bereich Von Nutzenden vorgeschlagene Materialien) sichtbar. Über einen Klick auf die drei Punkte auf der Materialkachel, kann sie/er entscheiden, ob Ihr Vorschlag angenommen – und das Material hinzugefügt – oder abgelehnt werden soll

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Worin unterscheiden sich Sammlungen und Serien?

Serien dienen dazu, mehrere Materialien bereit zu stellen, die unmittelbar zusammengehören und unabhängig voneinander nicht vollständig oder verständlich wären. Die Materialien einer Serie sind aus diesem Grund auch nur zusammen im Portal auffindbar. Beispiele für solche Materialien sind u.a. ein Aufgabenblatt und die dazugehörige Lösung oder ein Video und das passende Skript.

In Sammlungen können Sie Bildungsmaterialien zusammenstellen, die jeweils in sich geschlossen und für sich genommen verständlich sind. Materialien, die sich in einer Sammlung befinden, sind deshalb auch unabhängig von der Sammlung einzeln über die Suche des Portals auffindbar.  Nutzen Sie die Sammlungsfunktion also z.B., um mehrere Materialien eines bestimmten Fachgebiets oder Themas zu organisieren oder unterschiedliche OER eines Projekts gemeinsam darzustellen.

Weitere Informationen zur Verwendung von Sammlungen finden Sie hier. Wissenswertes zu Serien können Sie hier nachlesen.

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Wie kann ich Materialien auf twillo aktualisieren? (Versionsfunktion)

Um Material, das Sie auf twillo bereitgestellt haben, durch eine korrigierte oder aktualisierte Fassung zu ersetzen, steht Ihnen die Versionsfunktion zur Verfügung.  Bitte beachten Sie, dass eine Versionierung nur dann möglich ist, wenn Sie Ihr Material direkt auf twillo hochgeladen haben. Wurde ihr Inhalt verlinkt, müssen Sie Aktualisierungen direkt am Veröffentlichungsort vornehmen.

Material durch eine neue Version ersetzen

Gehen Sie in Ihrem Workspace auf die drei Punkte auf der Kachel des Materials, das Sie gern aktualisieren möchten, und öffnen Sie in dem folgenden Menü die Option Infos bearbeiten

Scrollen Sie in dem sich öffnenden Fenster in den Bereich Version. Klicken Sie dort die Schaltfläche Material ersetzen an, um die neue Fassung Ihres Materials von Ihrem PC auszuwählen. Nutzen Sie bei Bedarf die Kommentierungsspalte für eine Information, welche Änderungen vorgenommen wurden. Mit einem Klick auf den Button Speichern wird Ihr altes Material durch die andere Datei ersetzt.

Den Versionsverlauf eines Materials einsehen

Haben Sie Ihr Material durch eine neue Version ersetzt, ist nur diese für die Allgemeinheit zugänglich. Sie selbst können ältere Versionen Ihres Materials jedoch weiterhin über den Versionsverlauf aufrufen, in dem jedwede Bearbeitung an Ihrem Material automatisch dokumentiert wird. Um zu dieser Dokumentation zu gelangen, öffnen Sie bitte zunächst Ihren Workspace und wählen Sie ein Material über die Checkbox auf der Materialkachel aus. Ein Klick auf den Infobutton oben rechts führt Sie zu einem Infofeld mit drei Reitern. Wechseln Sie in den rechten Reiter (kreisförmiger Pfeil mit Ziffernblatt), gelangen Sie zu einer Übersicht der Versionsgeschichte Ihres Materials. 

Über die Buttons unterhalb der jeweiligen Version, können Sie diese ansehen und bei Bedarf auch wiederherstellen.

Videotutorial (Stand 2022)

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Wie gebe ich Materialien für bestimmte Nutzer:innen frei?

Mithilfe der Freigabe-Funktion können Sie es Dritten ermöglichen, Änderungen an Ihren Materialien auf twillo vorzunehmen, also z.B. die Metadaten zu bearbeiten, Serienelemente hinzuzufügen oder das Material in Sammlungen zu organisieren. Auch besteht über die Freigabe-Funktion die Möglichkeit, bestimmten Personen den Zugriff auf Materialien einzuräumen, die noch nicht öffentlich zugänglich sind.

Voraussetzung für die Freigabe ist, dass die Personen, denen Sie den Zugang und/oder die Mitarbeit erlauben möchten, einen twillo Account besitzen und mindestens einmal eingeloggt waren.

Freigaben verwalten

Wählen Sie in Ihrem Workspace die drei Punkte auf der Materialkachel an und klicken Sie im folgenden Menü auf den Reiter Freigeben.

Nutzen Sie in der Registerkarte Einladen das Suchfeld, um die Person(en) zu finden, für die Sie den Zugang oder die Mitarbeit erlauben möchten und klicken Sie auf deren Namen.

Wählen Sie anschließend über das Dropdownmenü auf der rechten Seite aus, welche Zugriffsrechte die eingeladene(n) Person(en) erhalten soll(en). Die Option Betrachter:in erlaubt lediglich den Zugriff, Mitarbeiter:innen haben die Möglichkeit die Metadaten zu bearbeiten, das Material zu aktualisieren und Serienelemente hinzuzufügen. Koordinator:innen stehen sämtliche Funktionen des Portals bei der Bearbeitung des Materials offen. 

Über den Schieber …und darf veröffentlichen können Sie wählen, ob die eingeladenen Personen unabhängig von den o.g. Rollen auch über die öffentliche Freigabe des Materials entscheiden darf. 

Haben Sie eine Rolle für die eingeladene(n) Person(en) festgelegt, können Sie über das Freitextfeld eine Nachricht für sie hinterlassen. Möchten Sie nicht, dass eine Benachrichtigung über die Freigabe versendet wird, entfernen Sie einfach den kleinen Haken an der Checkbox unterhalb des Eingabefelds.

Vergessen Sie anschließend nicht, Ihre Einladung mit dem Button Speichern zu sichern.

Möchten Sie die Freigabeeinstellungen nachträglich ändern, öffnen Sie bitte erneut das Freigabe-Menü. In der Registerkarte schon eingeladen können Sie Berechtigungen entweder über das Dropdownmenü neben dem Namen der betreffenden Person anpassen oder über das kleine Kreuz entfernen.

Koordination der Zusammenarbeit

Um die Zusammenarbeit mit anderen twillo-Nutzer*innen zu organisieren, steht Ihnen die Nutzung der Workflow-Funktion offen. Diese ermöglicht es Ihnen, Aufgaben zur Prüfung oder Bearbeitung Ihres Materials für andere Personen zu definieren und den Bearbeitungsstatus zu dokumentieren. Alle Informationen zu der Workflow-Funktion finden Sie in unserer FAQ Wie kann ich mein Material von anderen Lehrenden prüfen lassen?.

Videotutorial (Stand 2022)

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Kann ich mehrere Materialien gleichzeitig freigeben bzw. veröffentlichen?

Um die Freigabe mehrerer Materialien auf einmal zu verwalten, wählen Sie die betreffenden Materialien in Ihrem Workspace über die Checkboxen auf den Materialkacheln an. Öffnen Sie anschließend die Option  Freigeben in der Kopfnavigation. 

In dem folgenden Fenster haben Sie nun die Möglichkeit, über die Suchleiste gezielt nach twillo-Nutzer:innen zu suchen, denen Sie die Rollen Betrachter*in, Mitarbeiter*in oder Koordinator*in zuweisen können (Weitere Informationen zu diesen Rollen finden Sie in unserer FAQ Wie gebe ich Materialien für bestimmte Nutzer:innen frei?).  Durch die Checkpunkte im Bereich Berechtigungen verwalten entscheiden Sie, ob evtl. bestehende Freigaben Ihrer Materialien aktualisiert – also um die zuvor ausgewählten Personen ergänzt – oder komplett ersetzt werden sollen. Auch können Sie Ihre Materialien über den Schieberegler Öffentlich freigeben der Allgemeinheit zugänglich machen.

Vergessen Sie nicht, Ihre Freigabeeinstellungen über den Button Speichern zu sichern.

Videotutorial (Stand 2022)

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Wo finde ich den QR-Code zum Teilen von Materialien und Sammlungen?

Um einfach auf Ihre eigenen oder Materialien und Sammlungen anderer Urheber*innen zu verweisen, stellt Ihnen twillo einen QR-Code zur Verfügung. Diesen können Sie auch ohne einen vorherigen Login im Portal abrufen. Voraussetzung für die korrekte Funktion des QR-Codes ist, dass das betreffende Material bzw. die betreffende Sammlung öffentlich freigegeben wurde. 

Bei einem Material finden Sie den Code über das Menü in der Kopfzeile: Klicken Sie auf die drei Punkte und wählen Sie anschließend die Option QR-Code-Link aus, wird Ihnen der QR-Code angezeigt. Über einen Rechtsklick auf die Abbildung des Codes können Sie Ihn anschließend kopieren oder speichern.

Bei einer Sammlung, die Sie nicht selbst erstellt haben, können Sie den Code über einen Klick auf das kleine QR-Code-Symbol direkt auf der Sammlungsseite aufrufen.

Sind Sie eingeloggt, finden Sie den QR-Code in Ihrer eigenen Sammlungen über das Sammlungsmenü – die drei Punkte unterhalb des Vorschaubildes – und die anschließende Wahl der Option QR-Code-Link

Der QR-Code einer Sammlung oder eines Materials steht Ihnen langfristig zur Verfügung. Entfernen Sie Inhalte aus einer Sammlung oder fügen Sie neue hinzu, bleibt der QR-Code unverändert. Gleiches gilt, wenn Sie ein Material durch eine neue Version ersetzen.

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Wo finde ich den Embed Code zur Einbindung von Materialien in andere Systeme?

Um Materialien, die im Portal veröffentlicht wurden, in andere Systeme zu integrieren, stellt Ihnen twillo einen Embed Code zur Verfügung. Diesen können Sie auch ohne einen vorherigen Login im Portal abrufen.

Öffnen Sie das Material, das Sie gern einbetten möchten und klicken Sie auf das Menü (drei Punkte) in der Kopfzeile. Wählen Sie anschließend die Option Einbetten aus. Im folgenden Fenster können Sie den Embed-Code (iframe) kopieren.

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Was ist eine Variante und wofür dient sie?

Durch die Anlage einer Variante können Sie Materialien anderer Nutzer:innen in Ihrem eigenen Workspace ablegen. Anschließend haben Sie vollen Zugriff auf den Metadatendialog der Variante. Somit können Sie – sofern die Lizenz des Originals dies erlaubt – mit dem Material weiterarbeiten, also z. B. eine aktualisierte oder für einen bestimmten Lernkontext angepasste Version des Originals hochladen oder es durch Serienelemente ergänzen.

Um die Variantenfunktion zu nutzen, öffnen Sie bitte das Material, das Sie gern nutzen möchten und prüfen Sie, ob die Lizenz die von Ihnen geplante Nachnutzung erlaubt. Ist dies der Fall, klicken Sie auf die drei Punkte oben rechts und wählen Sie die Option Variante anlegen aus.

Im folgenden Fenster haben Sie nun die Möglichkeit eine Bezeichnung für Ihre Variante einzutragen. Über den Button Speicherort ändern können Sie wählen, wo in Ihrem Workspace die Variante abgelegt werden soll. Über einen Klick auf die Schaltfläche Anlegen wird die Variante in Ihrem Workspace gespeichert.  

Um die Bearbeitung oder Aktualisierung eines Materials durch andere twillo-Nutzer:innen zu dokumentieren und für die Allgemeinheit nachvollziehbar zu machen, wird nach der Anlage einer Variante im Portal automatisch eine Verlinkung zwischen Original und Variante angelegt. Sie finden diese auf der Materialansichtsseite im Bereich Beziehungen & Versionen.

Wichtig: Obwohl das Portal die Beziehung zwischen Original und Variante automatisch darlegt, müssen Sie auch direkt auf Ihrem Material kenntlich machen, dass es sich bei Ihrer Variante um eine neue Fassung des Originals handelt oder dass Ihr eigenes Werk auf dem Ursprungsmaterial basiert. Bei der Formulierung eines entsprechenden Lizenzhinweises, orientieren Sie sich bitte an der TULLU+B-Regel. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter OER nutzen und erstellen.

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Wie kann ich mein Material von anderen Lehrenden prüfen lassen?

Mithilfe der Workflow-Funktion können Sie Ihr Material von anderen twillo-Nutzer:innen prüfen lassen. Die Prüfung ist besonders vor der Veröffentlichung des Materials sinnvoll, kann selbstverständlich aber auch erfolgen, wenn Ihre Inhalte bereits frei zugänglich ist.

Gehen Sie in Ihren Workspace und klicken Sie die drei Punkte auf der Kachel des Materials an, das Sie gern prüfen lassen möchten. Wählen Sie in dem folgenden Menü die Option Workflow aus.

Es öffnet sich ein neues Fenster. Mit dem Feld Nutzer*in/Redaktionsgruppe können Sie nach den twillo-Nutzer:innen suchen, die Sie gern mit der Prüfung beauftragen möchten. Haben Sie eine oder mehrere Personen ausgewählt, öffnen Sie bitte das Dropdownmenü Status und klicken Sie auf die Option zu prüfen. Nutzen Sie das Eingabefeld Kommentar zum Workflow, um eine konkrete Arbeitsanweisung für die ausgewählten Personen zu hinterlassen. Über den Button Speichern senden Sie den Arbeitsauftrag ab.

Sollten Sie den ausgewählten Personen bisher keine Rechte zur Bearbeitung Ihres Materials freigegeben haben (s. FAQ Wie gebe ich Materialien für bestimmte Nutzer:innen frei?), können Sie dies im folgenden Fenster über den Button Ja, zulassen nachholen. 

Die Person, die Sie mit der Prüfung beauftragt haben, findet Ihr Material nach dem Login im Workspace unter dem Menüreiter Ich bin zuständig. 

Die prüfende Person kann Ihnen das Ergebnis der Prüfung ebenfalls über die Workflow-Funktion mitteilen. Hierfür stehen ihr im Dropdown-Menü Status die Optionen geprüft oder hat Mängel zur Verfügung. Welche  Änderungsbedarfe bestehen, kann sie Ihnen über das Feld Kommentar zum Workflow mitteilen.  

Der Verlauf jedweder Nutzungen der Workflow-Funktion durch Sie oder eine andere Person, wird im Protokoll der bisherigen Workflow-Aktivitäten dokumentiert.

 

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Kann ich Materialien auf twillo kommentieren?

Um einen konstruktiven Austausch über Lehr-Lern-Materialien zu ermöglichen, können Sie einen Kommentar an OER hinterlassen, die anderer Nutzer*innen auf twillo bereitgestellt haben. Voraussetzung dafür ist, dass Sie über einen Account verfügen. 

Um die Kommentarfunktion zu nutzen, loggen Sie sich bitte ein und öffnen Sie anschließend das Material, das Sie gern kommentieren möchten. Unterhalb der Vorschau finden Sie auf der rechten Seite ein Eingabefeld

Bitte achten Sie bei der Kommentierung von Materialien stehts auf Netiquette und Konstruktivität. Geben Sie z.B. an, was Sie an dem Material gelungen finden, wo sich Ergänzungen oder Änderungen anbieten oder auch welche Erfahrungen Sie beim Einsatz des Materials in Ihrer eigenen Lehre gemacht haben. 

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Wo finde ich die Nutzungstatistik meiner Bildungsmaterialien? 

Zu allen Materialien, die auf twillo veröffentlicht werden, wird eine Nutzungsstatistik geführt. Diese beinhaltet Informationen darüber, wie oft Ihr Material angesehen und heruntergeladen wurde, in wie viele Sammlungen es integriert wurde und ob andere Nutzer:innen eine Variante dazu angelegt haben

Um einen Einblick in die Statistik Ihrer Materialien zu erhalten, öffnen Sie zunächst Ihren Workspace. Wählen Sie anschließend das Material, dessen Nutzungszahlen Sie ansehen möchten, mithilfe der Checkbox auf der Materialkachel an. Klicken Sie nun auf den kleinen Info-Reiter auf der rechten Seite und wählen Sie die Registerkarte Statistik (Balkendiagramm-Symbol) aus.

Bitte beachten Sie, dass Sie nur auf die Nutzungsstatistik von Materialien zugreifen können die Sie selbst auf twillo veröffentlicht haben oder die für Sie (als Koordinator:in oder Mitarbeiter:in) freigegeben wurden.

 

Videotutorial (2022)

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Wie lade ich ein Vorschaubild zu meinem Material hoch?
Sie können zur besseren Übersicht Ihrem Material ein Vorschaubild (Thumbnail) hinzufügen. Dies erleichtert auch anderen Nutzer:innen das Auffinden Ihrer Inhalte und wertet das Erscheinungsbild Ihres Materials insbesondere dann auf, wenn für das Dateiformat keine Vorschau im Portal möglich ist. Gehen Sie in Ihren Workspace und klicken Sie auf die drei Punkte auf der Kachel des Materials, dessen Thumbnail Sie ändern möchten. Wählen Sie im folgenden Menü den Reiter Infos bearbeiten aus.
Es öffnen sich der Metadatendialog. Nach einem Klick auf das Uploadsymbol im Bereich Allgemeine Informationen können Sie ein Vorschaubild aus Ihren Dateien auswählen. Unterstützt werden die Formate JPG und PNG. Vergessen Sie nicht, Ihre Änderung zu speichern.
Videotutorial (Stand 2022)
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Wie kann ich H5P Materialien auf twillo veröffentlichen?

H5P ist eine freie Software, mit der Sie interaktive digitale Lerninhalte erstellen können. Da twillo die Darstellung von H5P-Dateien unterstützt, eignet sich das Portal sehr gut für deren Bereitstellung. Sie können entweder bereits fertige H5P-Dateien auf twillo hochladen oder den H5P-Creator nutzen, um interaktive Lernobjekte direkt im Portal zu erstellen.

Wichtig: Bitte beachten Sie stets, dass Sie Inhalte (z.B. Grafiken, Videos) von anderen Autor:innen, nur dann in Ihr H5P-Element integrieren dürfen, wenn diese gemeinfrei sind oder wenn Sie sie gemäß des § 51 UrhG zu Zitatzwecken nutzen. Stehen die fremden Inhalte unter einer offenen Lizenz, dürfen Sie sie entlang der jeweiligen Lizenzbedingungen in Ihrem H5P-Element verwenden.

Eine bestehende H5P-Datei bereitstellen

Um ein H5P-Objekt auf twillo zu veröffentlichen, loggen Sie sich bitte zunächst in Ihren Account ein. Klicken Sie in Ihrem Workspace auf den Button +NEU und wählen Sie anschließend die Option Neues Material aus. Legen Sie Ihr H5P-Element im folgenden Fenster per Drag and Drop in dem Ablagefeld ab oder wählen Sie Durchsuchen aus, um das Material aus Ihren lokalen Dateien auszuwählen. 

Beschreiben Sie Ihren H5P-Lerninhalt ausführlich mit Metadaten, wie in unserer FAQ Wie stelle ich Material auf twillo ein? erklärt.

Eine neue H5P-Datei erstellen

Möchten Sie den H5P-Creator in twillo nutzen, um einen interaktiven Inhalt zu erstellen, loggen Sie sich bitte ebenfalls in Ihren Account ein. Klicken Sie in Ihrem Workspace auf den Button +NEU und wählen Sie anschließend die Option H5P  aus. 

Tragen Sie im folgenden Fenster einen Namen für Ihren Inhalt ein und speichern Sie Ihre Eingabe mit dem Button Erstellen
Nun werden Sie in eine neue Registerkarte geführt, in der Ihnen unterschiedliche H5P-Elemente zur Auswahl stehen. Wählen Sie ein für Ihre Zwecke passendes Objekt aus, öffnet sich der klassische, intuitiv gestaltete H5P-Editor, in den Sie Ihre Inhalte eintragen können.  Sichern Sie Ihre Arbeit mit dem Button Speichern werden Sie automatisch in Ihren Workspace zurück geführt.

Klicken Sie nun auf die drei Punkte der Kachel des H5P-Elements und wählen Sie in dem sich öffnenden Menü die Option Infos bearbeiten aus, um Ihren Inhalt wie in unserer FAQ Wie stelle ich Material auf twillo ein? beschrieben, mit Metadaten zu versehen.

Eine H5P-Datei auf twillo (weiter-)bearbeiten

Egal, ob Sie eine H5P-Datei hochgeladen oder direkt auf twillo erstellt haben, können Sie sie jederzeit mit dem Editor des Portals (weiter-)bearbeiten. Gehen Sie hierfür in Ihren Workspace und öffnen Sie das Material durch einen Doppelklick auf dessen Kachel.

Auf der folgenden Materialansichtsseite steht Ihnen im Kopfmenü die Option Öffnen zur Verfügung, über die Sie in den H5P-Editor gelangen.
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Ich habe mein Material veröffentlicht. Warum wird es nicht in der Suche angezeigt?

Dass Materialien nach der öffentlichen Freigabe nicht direkt über die twillo Suche auffindbar sind, hat folgenden Grund: Die Suche des  Portals basiert auf dem OER-Suchindex OERSI, der für die Darstellung von Suchergebnissen eine Vielzahl unterschiedlicher OER-Plattformen crawlt. Der OERSI wird jedoch nur einmal täglich – über Nacht – aktualisiert, so dass Uploads auf twillo in der Regel erst am nächsten Tag in den Suchergebnissen erscheinen.

Sollten Sie Ihr Material einige Tage nach der Freigabe noch nicht in der twillo Suche finden, wenden Sie sich bitte per Mail an unseren Support.

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Kann ich twillo auf englisch umstellen?

Die Übersetzung unserer Startseite auf englisch ist aktuell in Planung. Die Oberfläche des Portals in der Software edu-sharing – also ihren persönlichen Arbeitsbereich – können Sie sich aber schon jetzt mit einem einfachen Trick wahlweise auf englisch oder auf deutsch anzeigen lassen.

Loggen Sie sich zunächst auf twillo ein. Möchten Sie die Seite von deutsch auf englisch (bzw. von englisch auf deutsch) umstellen, hängen Sie anschließend an die URL im Browser die Zeichenfolge ?locale=en (bzw. ?locale=de) an. Ist in der URL bereits an anderer Stelle ein ? enthalten, fügen Sie bitte &locale=en (bzw. &locale=de) hinzu.

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Wie kann ich Beziehungen zwischen Materialien verwalten?

Um kenntlich zu machen, dass unterschiedliche Materialien miteinander in Verbindung stehen, bietet twillo die Funktion Beziehungen verwalten an.

Bitte beachten Sie, dass es  aktuell nur möglich ist, Beziehungen zwischen OER anzugeben, die von Ihnen selbst stammen oder für die Sie Koordinationsrechte besitzen.

Um die Funktion zu nutzen, loggen Sie sich bitte ein und  öffnen Sie das Material, das Sie mit einem anderen Material verknüpfen möchten. Klicken Sie auf das Menü (drei Punkte) oben rechts und rufen Sie anschließend die Option Beziehungen verwalten auf.

Im folgenden Fenster können Sie im Dropdown Menü Art der Beziehung zwischen folgenden drei Optionen wählen:

  • Objekt A basiert auf Objekt B,
  • Objekt A ist Teil von Objekt B und
  • Objekt A bezieht sich auf Objekt B.
Nutzen Sie anschließend die Suchleiste, um das Material zu finden, mit dem Sie das Ausgangsmaterial verknüpfen möchten und klicken Sie es an. 

Nun wird Ihnen die neu angelegte Beziehung angezeigt. Über den Button Zurücksetzen können Sie Ihre Auswahl verwerfen, Umkehren ermöglicht es Ihnen das Beziehungsverhältnis zu drehen und über Beziehung erstellen bestätigen Sie die gewählte Verbindung. Vergessen Sie nicht, Ihre Abgaben anschließend zu speichern

Haben Sie Ihre Eingaben gesichert, wird die Verbindung der Inhalte in den Metadaten beider Materialien angezeigt und ein Link zum jeweils anderen Material gesetzt. 

Fragen zu den Metadaten

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Was sind Metadaten und wie kann ich die Metadaten meines Materials bearbeiten?

Was sind Metadaten?

Metadaten, sind Daten mit denen Sie Ihr Material eindeutig beschreiben können, wie z.B. Urheber:innen, Titel, Inhalt und Lizenz. Metadaten können sowohl von Maschinen, als auch von Menschen gelesen werden. So gewährleisten sie einerseits, dass Ihre OER über Suchmaschinen auffindbar sind und andererseits, dass Lehrende einschätzen können, ob sich Ihre Inhalte für einen anderen Lehr-/Lernkontext eignen.

twillo unterstützt Sie bei jeder Materialbereitstellung Schritt für Schritt durch eine Eingabemaske – den Metadatendialog – bei der Beschreibung Ihrer Inhalte. Zu beachten ist hierbei, dass auch wirklich nur die Angaben übernommen werden, die Sie auf Ihrem Material gemacht haben und die sich so verifizieren lassen.

Wie kann ich die Metadaten meines Materials bearbeiten?

Um die Metadaten Ihres Materials zu ändern, rufen Sie bitte den Metadatendialog auf. Gehen Sie hierfür in Ihren Workspace und öffnen Sie die Menüoptionen (drei Punkte) des Materials, das Sie gern anpassen möchten. Wählen Sie hier Infos bearbeiten aus.

In der folgenden Eingabemaske werden Sie durch die Angabe wichtiger Informationen zu Ihrem Material geführt.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Angaben direkt auf Ihrem Material (z.B. Titel, Autor:innen, Lizenz) unbedingt mit den Informationen übereinstimmen müssen, die Sie im Metadatendialog eintragen. Ist dies nicht der Fall, wird die Nachnutzbarkeit Ihres Materials deutlich eingeschränkt.

 

Videotutorial (Stand 2022)

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Was sind obligatorische Metadaten?

Titel, Autor:innen (außer bei CC0 oder Public Domain) und Lizenz sind auf twillo Pflichtangaben für die Veröffentlichung eines Materials. Es handelt sich bei diesen Informationen um Mindestangaben für die Qualitätssicherung, die Auffindbarkeit und die Unterscheidbarkeit des Materials von anderen Werken.

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihr Material über die Pflichtangaben hinaus mit weiteren Informationen zu beschreiben und umfassend zu verschlagworten. Grundsätzlich gilt: Je ausführlicher die Metdatenangaben, desto einfacher die Auffindbarkeit und Bewertung der Verwendbarkeit Ihrer Materialien für andere Lehrende.

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Was muss ich bei der Angabe einer Lizenz beachten?

Im Metadatendialog (s. FAQ “ Was sind Metadaten und wie kann ich die Metadaten meines Materials bearbeiten?”) haben Sie die Möglichkeit, eine Lizenz für das von Ihnen bereitgestellte Material zu vergeben. Wählen Sie hierfür im Bereich Lizenz den Punkt Lizenz verwalten aus. Im folgenden Fenster haben Sie zunächst die Möglichkeit die Lizenzen CC 0, CC-BY und CC-BY-SA auszuwählen. Sollte die gewünschte Lizenz nicht dabei sein, deaktivieren Sie über den Schieberegler oben rechts die Option Nur OER-Lizenzen.

Wählen Sie im folgenden Fenster im Dropdown-Menü Creative Commons aus, werden Sie mithilfe zweier Fragen durch den weiteren Prozess der Lizenzwahl geführt.

Die aktuellste Lizenzversion ist automatisch voreingestellt. Möchten Sie diese ändern, können Sie dies mithilfe des Dropdown-Menüs ganz unten im Fenster tun.

Neben den oben erwähnten Creative Commons Lizenzen für Text-, Audio und Videomaterialien, können Sie für Softwareanwendungen die Lizenzen GNU General Public, Apache und MIT wählen.
Deaktivieren Sie hierfür den Schalter „Nur OER-Lizenzen“ und wählen Sie im Dropdown-Menü die für Ihr Material passende Softwarelizenz aus.

Nachdem Sie Ihre Lizenzangabe gespeichert haben, wird die ausgewählte Lizenz in der Beschreibung Ihrer Materialien sichtbar. Eine Verlinkung des Lizenztexts erfolgt automatisch. Weitere Informationen zu den Creative Commons Lizenzen finden Sie auf twillo im Bereich Rechtliches.

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Wo und wie gebe ich Urheber:innen (Autor:innen) für OER an?

Im Bereich Urheber*in-Angaben nutzen Sie bitte für die Angabe von Urheber:innen die Schaltfläche Autor*innen & Beteiligte. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Urheber:innenangaben in den Metadaten Ihres Materials gespeichert und in die automatisch erzeugte Quellangabe von twillo übernommen wird.

Klicken Sie im Metadatendialog das Eingabefeld unter Autor*innen & Beteiligte an und tragen Sie die Urheberin, bzw. den Urheber ein. Auch wenn hier die Schaltfläche Titel vorhanden ist, verzichten Sie bitte auf deren Nutzung, da in twillo nur Vor- und Nachname Bestandteil der Urheber:innenangabe sind.

Wichtig: Wenn Sie selbst nicht Urheber:in des Bildungsmaterials sind, tragen Sie Ihren eigenen Namen bitte nicht ein – Sie werden automatisch als Beteiligte*r an den Metadaten im Portal erwähnt.

Sind mehrere Urheber*innen beteiligt oder möchten Sie eine Organisation oder Institution angeben, klicken sie bitte auf weitere Beteiligte.

Wählen Sie nun im Bereich Beteiligte am Objekt die Option + Hinzufügen an.

Im folgenden Fenster haben Sie nun die Möglichkeit, alle Urheber*innen –  Personen und/oder Organisationen – zu benennen. Tragen Sie einen Namen in die Eingabemaske ein und wählen Sie anschließend über das Dropdown-Menü im Bereich Tätig als die Funktion Autor*in aus. Speichern Sie Ihre Eingabe über den Button Übernehmen.

Nachdem Sie alle Urheber:innen Ihres Materials angegeben haben, werden diese automatisch in der Quellangabe ergänzt. Diese können Sie nun für die eigene Zitation Ihres Materials nutzen und Sie geben auch Nachnutzenden Ihres Materials die Möglichkeit Ihr Material korrekt zu zitieren.

Sie können die Urheber*innenangaben jederzeit ändern: Öffnen Sie hierfür in Ihrem Workspace das gewünschte Bildungsmaterial und wählen Sie die Option Infos bearbeiten in den Menüoptionen (drei Punkte) aus.

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Wo und wie mache ich Angaben zu weiteren Beteiligten an meinen OER?

Sie haben auf twillo die Möglichkeit, neben den Urheber:innen weitere an der Entwicklung des Materials beteiligte Personen (z.B. Herausgeber:innen, Grafiker:innen etc.) sichtbar zu machen, sofern Sie diese auch direkt auf Ihren Materialien genannt haben.

Gehen Sie in Ihren Workspace und öffnen Sie die Menüoptionen (drei Punkte) des Materials, an dem Sie beteiligte Personen ergänzen möchten. Wählen Sie im Dropdown-Menü Infos bearbeiten aus. Der Metadatendialog öffnet sich. Wählen Sie im Bereich Urheber*in-Angaben den Reiter Autor*innen & Beteiligte aus und klicken Sie auf Weitere Beteiligte unterhalb des Eingabefelds.

Wählen Sie im Bereich Beteiligte am Objekt nun den Button Hinzufügen.

Im folgenden Fenster haben Sie die Möglichkeit, alle beteiligten Personen – und/oder Organisationen – sowie deren Rolle zu benennen. Bitte bedenken Sie dabei, dass Autor:innen nur natürliche Personen sein können, Organisationen hingegen i.d.R. nicht aktiv am Schreibprozess des Materials beteiligt sind. Tragen Sie einen Namen in die Eingabemaske ein und wählen Sie anschließend über das Dropdown-Menü im Bereich Tätig als eine passende Funktion aus. Sie haben die Wahl zwischen 13 verschiedenen Rollen. Speichern Sie Ihre Eingabe mit dem Button Übernehmen.

Um weitere Beteiligte hinzuzufügen, wiederholen Sie die vorangegangenen Schritte.

Wichtig: Diese weiteren Beteiligten werden nicht als Urheber:innen mit in die Quellangabe übernommen und müssen von Nachnutzenden auch nicht in der Zitation mit genannt werden, da sie nicht als Autor:innen an dem Material mitgewirkt haben.

 

Videotutorial (Stand 2022)

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Kann ich die Metadaten mehrerer Materialien gleichzeitig bearbeiten?

Haben Sie mehrere OER bereitgestellt, bei denen Materialart, Stichworte und Beschreibung identisch sind, können Sie diese in einem Arbeitsschritt gemeinsam bearbeiten.

Gehen Sie zunächst in Ihren Workspace und kennzeichnen Sie die entsprechenden Materialien durch das Setzen eines Häkchens auf der Materialkachel. Dann öffnen Sie über die drei Punkte, in der oberen, rechten Ecke das Dropdown-Menü und wählen Infos bearbeiten.

Es öffnet sich ein neues Fenster. Durch Betätigung des Schiebereglers Bearbeiten können Sie die Felder, mit den für alle Materialien identischen Metadaten, bearbeiten. Einen Titel, der für mehrere Materialien identisch ist, sollten Sie zu deren besserer Unterscheidung unbedingt vermeiden. Abschließend sichern Sie Ihre Eingaben mit dem Button Speichern.

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Was ist ein guter Titel?

Ein aussagekräftiger Titel erleichtert die Auffindbarkeit eines Materials ungemein. Hier einige Tipps, die Sie bei der Wahl eines Titels für Ihr Material unbedingt beachten sollten:

  • Wählen Sie den Titel so präzise wie möglich und benennen Sie den Inhalt ganz
  • Nehmen Sie Fachtermini in den Titel auf.
  • Vermeiden Sie möglichst kreative Titel, die den Inhalt nicht direkt benennen. Sie wecken damit zwar Interesse, erschweren aber die Einschätzung, worum es in Ihrem Material genau geht.
  • Verzichten Sie auf nicht-aussagekräftige Wörter etwa Vergleich, Analyse, Kritik.
  • Vermeiden Sie abstrakte Bezeichnungen wie Einleitung, Lektion/Kapitel 1, Übung Teil 3.
  • Nennen Sie das Format oder die genutzte Software nur dann, wenn dies für die Nutzung des Materials relevant ist (z.B.: „Übung zur Demokratieforschung mit H5P“; aber nicht: „Übung zur Demokratieforschung (Präsentationsfolien)“. Diese Angabe können Sie im Metadatendialog unter Materialart aufnehmen).
  • Übernehmen Sie bitte nicht den Dateinamen aus Ihrer persönlichen Ordnerstruktur als Titel.

Wichtig: Nur wenn die Titelangabe auf dem Material mit der in den Metadaten übereinstimmt, sind die Voraussetzung für eine einheitliche und korrekte Zitation Ihres Materials erfüllt.

Konnten Sie wichtige Informationen nicht im Titel unterbringen, können Sie diese als Schlagworte oder Sichtworte anbringen (s. FAQ Wie vergebe ich Schlag- und Stichworte?).

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Wie vergebe ich Schlag- und Stichworte?

Um Ihrem Material Schlag- oder Stichworte hinzuzufügen, rufen Sie bitte den Metadatendialog des betreffenden Materials auf.

Das Eingabefeld Feste Schlagworte ist mit der Gemeinsame Normdatei (GND) der Deutschen Nationalbibliothek verknüpft. Hier ist eine Liste fester Begriffe hinterlegt, die zur Katalogisierung von Literatur in Bibliotheken, zunehmend aber auch in Projekten und Webanwendungen, verwendet werden. Um eines der Schlagworte aus der Liste zu wählen, geben Sie die ersten Buchstaben, des von Ihnen gesuchten Begriffs ein. Ist er vorhanden, wird er ihnen per Autocomplete angezeigt und sie können Ihn durch anklicken, übernehmen.

Im Eingabefeld Stichworte können Sie nach Belieben eigene Begriffe eintragen, die zu Ihren Materialien passen. Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:

  • Vergeben Sie drei bis sieben aussagekräftige Begriffe/Keywords.
  • Verwenden Sie die Stichworte im Singular.
  • Nutzen Sie Verben im Indikativ.

Mein Material ist keinem Fach zuzuordnen. Was nun?

Um Materialien als überfachlich zu kennzeichnen, wählen Sie unter Klassifizierungen im Metadatendialog als Sach- und Fachgebiet zunächst die Option Fächerübergreifend aus. Anschließend könnten Sie feste Schlagworte (z.B. Schlüsselkompetenz oder Hochschuldidaktik auswählen und diese Beschreibung zusätzlich durch aussagekräftige Stichworte ergänzen.

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Didaktische Metadaten

Auf twillo erhalten Bildungsmaterialien didaktische Kontextinformationen, denn diese Informationen erleichtern anderen Lehrenden die Einschätzung und Bewertung der Verwendbarkeit im eigenen Lehrkontext.

Didaktische Beschreibungen sind für eine adäquate Kontextualisierung des Materials nützlich. So werden die Materialien aus didaktischer Sicht für bestimmte Veranstaltungssettings und Zielgruppen konzipiert. Des Weiteren sind Angaben zur didaktischen Funktion – also auf welche Lernzielstufe das Material zielt – und Erfolgsbedingungen und Stolpersteine hilfreiche Beschreibungen, um Bildungsmaterialien einschätzbar zu machen.

Veranstaltungsformat

Für welches Veranstaltungsformat haben Sie Ihr Bildungsmaterial primär entwickelt?

Niveau

Für welche Zielgruppe ist das Material primär konzipiert worden?

Funktion

Welche didaktische Funktion hat das Material?

Erfahrungsbericht

Das Freitextfeld gibt Ihnen die Möglichkeit anderen Lehrenden einen Einblick in die Einsatzmöglichkeiten Ihres Material zu geben. Legen Sie beispielsweise dar in welchen Lehr-Lernkontexten und zu welchem Ziel Sie Ihr Material eingesetzt haben, gehen Sie auf Voraussetzungen der Lernendengruppe ein oder machen Sie Angaben dazu, wie Sie Ihr Material in Ihrer Lehre gerahmt haben.

Veranstaltungsformat

Für welches Veranstaltungsformat haben Sie Ihr Bildungsmaterial primär entwickelt?

Niveau

Für welche Zielgruppe ist das Material primär konzipiert worden?

Funktion

Welche didaktische Funktion hat das Material?

Erfahrungsbericht

Das Freitextfeld gibt Ihnen die Möglichkeit anderen Lehrenden einen Einblick in die Einsatzmöglichkeiten Ihres Material zu geben. Legen Sie beispielsweise dar in welchen Lehr-Lernkontexten und zu welchem Ziel Sie Ihr Material eingesetzt haben, gehen Sie auf Voraussetzungen der Lernendengruppe ein oder machen Sie Angaben dazu, wie Sie Ihr Material in Ihrer Lehre gerahmt haben.

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Was ist ein DOI und wie kann ich ihn für meine Lehr-Lernmaterialien erhalten?

Bei einem DOI (Digital Object Identifier, dt.: digitaler Objektbezeichner) handelt es sich um einen eindeutigen und dauerhaften Identifikator für physische, digitale oder auch abstrakte Objekte, wie z.B. Videos, Artikel oder Lehr-Lernmaterialien. Bei der Vergabe eines DOI wird dem betreffenden Werk eine individuelle Zeichenfolge zugewiesen und eine URL hinterlegt, durch die dauerhaft auf den Inhalt verwiesen werden kann. Hierdurch wird die Identifizierung und Zitierbarkeit des Werks langfristig gewährleistet.

Ein DOI kann auf twillo sowohl für ein Einzelmaterial, als auch für eine Sammlung vergeben werden.

Wichtig: Erhält ein Einzelmaterial einen DOI, können an dem Werk nur noch kleine Änderungen, wie z.B. die Korrektur eines Rechtschreibfehlers vorgenommen werden. Werden größere Anpassungen vorgenommen (z.B. ganze Absätze hinzugefügt oder Abbildungen entfernt), entsteht ein neues Material, für das bei Bedarf ein neuer DOI vergeben werden kann.

Erhält hingegen eine Sammlung einen DOI, können Sie sukzessive Materialien hinzufügen, austauschen oder entfernen und die Sammlung somit langfristig als Materialpool nutzen.

Wenn Sie für Inhalte, die Sie über twillo veröffentlichen einen DOI erhalten möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an unseren Support (support.twillo@tib.eu).

Grundlegende Fragen zu OER

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Welche CC-Lizenzen eignen sich für OER?

Da Materialien am einfachsten in Lehr-/Lernsettings integriert werden können, wenn sie ohne weitreichende Restriktionen verändert und weiterverbreitet werden dürfen, ist eine besonders offene CC-Lizenz für OER sinnvoll. Die Lizenzen CC 0, CC BY, CC BY SA ermöglichen eine Bearbeitung und Nutzung zu jeglichen Zwecken und entsprechen damit dem pädagogischen Verständnis von OER in besonderem Maße.

Die folgende Abbildung gibt Ihnen einen Überblick über die Offenheit von Materialien absteigend von der Lizenz CC 0 bis zum klassischen Urheberrechtsschutz (© all rights reserved). 

Der dunkelgrüne Bereich stellt Lizenzen dar, die das Teilen, Verändern und Kombinieren von Materialien für nicht-kommerzielle und kommerzielle Zwecke erlauben (CC0, CC BY und CC BY SA).

Die Lizenzen des hellgrünen Bereichs erlauben ebenfalls das Teilen, Verändern und Kombinieren, schließen jedoch die kommerzielle Nutzung aus (CC BY NC und CC BY NC SA).

Die Lizenzen des gelben Bereichs ermöglichen keine Veränderung am Material. Lediglich das Teilen ist hier erlaubt (CC BY ND und CC BY ND NC).

Der rote Bereich stellt urheberrechtlich geschütztes Material dar. Dieses darf (i.d.R.) nur von seinen Urheber*innen verändert, verwertet und verbreitet werden. Grundsätzlich ist damit jede Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Inhalts zustimmungs- und oftmals auch vergütungspflichtig. Ausnahmen bieten die sog. “Schrankenregelungen” des Urheberrechts (weitere Informationen hierzu finden Sie auf twillo im Bereich OER Grundlagen).

Creative Commons License Spectrum von Shaddim, lizenziert unter CC BY (4.0)

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Wie unterscheiden sich Public Domain und die CC0-Freigabe?

Public Domain (auf Deutsch Gemeinfreiheit) bezeichnet den rechtsfreien Status geistiges Eigentums. Gemeinfrei sind Werke, an denen keine Urheberrechte bestehen: entweder (1) weil sie noch nie bestanden haben, (2) weil der Schutz dieser Rechte abgelaufen ist oder (3) weil Rechteinhaber:innen auf die Urheberrechte zugunsten der Allgemeinheit verzichtet haben. Die Nutzung solcher Werke ist uneingeschränkt möglich.

Während die ersten beiden unter 1-2 o.g. Varianten der Gemeinfreiheit auch in Deutschland zu finden sind, ist ein kompletter Verzicht auf die Urheberrechte (s.o. unter 3) in Deutschland und anderen europäischen Ländern nicht möglich. Auf die  Urheberpersönlichkeitsrechte   – das Recht zur Anerkennung der Urheberschaft und das Erstveröffentlichungsrecht – als Kern der Urheberrechte kann in Deutschland nicht verzichtet werden. Urheberrechtlich geschützte Werke können daher nicht durch eine Verzichtserklärung in Public Domain überführt werden. Das angloamerikanische Äquivalent für 1 und 2 ist Public Domain Mark; für 3 – Public Domain-Erklärung.

Für diejenigen, die ihr Werk in Deutschland der Allgemeinheit zur Nutzung freigeben möchten, eignet sich das Instrument der CC Zero-Freigabe. Hierbei handelt es sich um eine Verzichtserklärung der Rechteinhaber:innen auf die Ausübung der Urheberrechte gegenüber den Nutzenden. Nach der CC Zero-Freigabe darf das Werk – wie bei Public Domain – bedingungslos genutzt werden. Es müssen insbesondere keine Angaben zur Lizenz und zur Rechtsinhaberschaft des Materials gemacht werden.

Der wesentliche Unterschied zwischen der CC Zero-Freigabe und der Public Domain-Freigabe besteht darin, dass die Rechteinhaber:innen im Falle einer CC Zero-Freigabe nur auf die Ausübung ihrer Urheberrechte – ihre Geltendmachung im Wege einer Abmahnung oder vor Gericht- verzichten, nicht aber auf die Urheberpersönlichkeitsrechte selbst wie bei der Public Domain-Freigabe.  

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Was bedeuten die verschiedenen Versionen von Creative Commons Lizenzen?

CC-Lizenzen durchlaufen stetig Revisionsprozesse. Hieraus ergeben sich im Laufe der Zeit neue Lizenzversionen (2.0, 3.0 und 4.0).

Was sich in der aktuellen Version 4.0 gegenüber den vorangegangenen Versionen geändert hat, können Sie in diesem Beitrag von John Weitzmann auf iRights.info nachlesen: Creative Commons in Version 4.0 verfügbar: Was sich ändert und was nicht.

Ältere Lizenzversionen:
  • enthalten z.T. abweichende Nutzungsbedingungen. Deshalb ist es wichtig, die jeweilige Lizenzversion anzugeben. Maßgebend ist immer die Version, die im Lizenzvermerk genannt ist. Fehlt die Angabe dazu, gilt nicht automatisch die aktuellere Version. Vielmehr sollte man bei Lizenzgeber:innen nachfragen, welche Lizenz gemeint ist.
  • wurden noch an das deutsche Recht angepasst (portiert). Die Versionen 2.0 und 3.0 gibt es daher sowohl als internationale Fassung (z.B. CC BY 3.0 Int.) als auch als deutsche Fassung (z.B. CC BY 3.0 DE).

Bei der aktuell gültigen Version 4.0:

  • müssen Nutzer:innen sich nur an die Bedingungen der letzten vergebenden Lizenz/Version halten, vgl. Ziff.3 lit.a. 4. CC 4.0. Diese Regelung erleichtert die Nachnutzung von mehrfach bearbeiteten Werken, wenn die Bearbeitungen unterschiedlich lizenziert sind bzw. unterschiedliche Lizenzversionen haben.
  • wurde auf Portierung verzichtet, um eine weitere Zersplitterung der Lizenzlandschaft zu vermeiden. Von der aktuellen Version gibt es daher nur eine deutsche Übersetzung, z.B. hier für CC BY 4.0: Creative Commons — Namensnennung 4.0 International — CC BY 4.0.
Ältere Lizenzversionen:
  • enthalten z.T. abweichende Nutzungsbedingungen. Deshalb ist es wichtig, die jeweilige Lizenzversion anzugeben. Maßgebend ist immer die Version, die im Lizenzvermerk genannt ist. Fehlt die Angabe dazu, gilt nicht automatisch die aktuellere Version. Vielmehr sollte man bei Lizenzgeber:innen nachfragen, welche Lizenz gemeint ist.
  • wurden noch an das deutsche Recht angepasst (portiert). Die Versionen 2.0 und 3.0 gibt es daher sowohl als internationale Fassung (z.B. CC BY 3.0 Int.) als auch als deutsche Fassung (z.B. CC BY 3.0 DE).

Bei der aktuell gültigen Version 4.0:

  • müssen Nutzer:innen sich nur an die Bedingungen der letzten vergebenden Lizenz/Version halten, vgl. Ziff.3 lit.a. 4. CC 4.0. Diese Regelung erleichtert die Nachnutzung von mehrfach bearbeiteten Werken, wenn die Bearbeitungen unterschiedlich lizenziert sind bzw. unterschiedliche Lizenzversionen haben.
  • wurde auf Portierung verzichtet, um eine weitere Zersplitterung der Lizenzlandschaft zu vermeiden. Von der aktuellen Version gibt es daher nur eine deutsche Übersetzung, z.B. hier für CC BY 4.0: Creative Commons — Namensnennung 4.0 International — CC BY 4.0.
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Wo finde ich weiterführende Informationen zu CC-Lizenzen?

Weitere Informationen zu den Creative Commons Lizenzen finden Sie auf twillo im Bereich OER Grundlagen.

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Wo finde ich die Lizenzicons von Creative Commons?

Die Icons der unterschiedlichen CC-Lizenzen können Sie im Downloadbereich der Creative Commons Homepage in unterschiedlichen Dateiformaten herunterladen. Alternativ stehen sie Ihnen auch hier mit einer Auflösung von etwa 400×140 Pixeln im PNG-Format zur Verfügung: 

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Wo erhalte ich Informationen zur Erstellung barrierearmer Bildungsmaterialien?

Auf folgenden Seiten finden Sie Tipps, wie Sie Ihr Material möglichst barrierearm erstellen können:

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Wie verwende ich Screenshots in OER rechtskonform?

Screenshots als digitale Kopien der Bildschirmoberfläche sind urheberrechtlich nicht geschützt. Was geschützt werden kann ist der Inhalt eines Screenshots (z.B. Ausschnitt einer Website, Benutzeroberflächen eines Computerprogramms, Bilder, Personenbilder, Texte, Landkarten), wenn dieser Schöpfungshöhe, d.h. einen gewissen Grad an Individualität und Originalität, erreicht. Screenshots von nicht schutzfähigen gemeinfreien Werken (Schöpfer:innen sind seit 70 Jahren tot) oder Amtswerken (Gesetze, Verordnungen, Urteile und Erlasse) dürfen in OER verwendet werden.

Screenshots von urheberrechtlich geschützten Inhalten, die als OER offen lizenziert sind, dürfen unter Beachtung der jeweiligen Lizenzbedingungen verwendet werden.

Screenshots von urheberrechtlich geschützten Inhalten dürfen in OER verwendet werden, wenn sie zu Zitatzwecken eingesetzt werden, § 51 UrhG. Dies ist der Fall, wenn und soweit der Inhalt auf dem Screenshot (Bild, Text, Grafik usw.) eigene Aussagen belegt bzw. untermauert (Belegfunktion). Es muss eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Zitierten stattfinden. Zitieren zu Dekorationszwecken ist nicht erlaubt. Als Zitat eingesetzte Screenshots müssen mit Quellenangaben versehen werden, § 63 Abs. 1 UrhG.
Liegt keiner der oben genannten Fälle vor, muss die urhebende bzw. rechteinhabende Person um Nutzungserlaubnis gefragt werden. 


Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie einen Inhalt verwenden dürfen, können Sie diesen entfernen oder unkenntlich machen – verpixeln, schwärzen usw.
  
Einzelheiten zur rechtskonformen Nutzung von Screenshots können Sie in dem Beitrag von iRights.info “Screenshots richtig nutzen” nachlesen.
Aufpassen sollten Sie auch beim Abfilmen geschützter Computerprogramme (Screencast). Es gilt hier das oben zu Screenshots Gesagte. Auch die gezeigten Programmbenutzeroberflächen können u.U. als Werke oder als Geschmacksmuster (Design) rechtlich geschützt sein. Dies ist im Zweifel abzuklären.
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Wie verwende ich Personenabbildungen in OER rechtskonform?
Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG. Demzufolge kann er selbst bestimmen, ob die Aufnahme von ihm vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht werden darf. Personenbilder dürfen daher grundsätzlich nicht ohne vorherige Zustimmung (Einwilligung) der abgebildeten Personen veröffentlicht werden, § 22 S.1 Kunsturhebergesetz (KUG). Werden Personenaufnahmen öffentlich zugänglich gemacht (z.B. in digitalen Medien), liegt nach der seit 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zudem eine Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Diese ist nur rechtmäßig, wenn es eine Rechtsgrundlage dafür gibt, Art. 6 DSGVO. Ist keine speziellere Rechtsgrundlage nach Art.6 Abs. 1 Lit. b)-e) DSGVO einschlägig, muss entweder ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung der Aufnahmen nach Art. 6 Abs. 1 Lit. f) DSGVO bestehen oder eine Einwilligung der betroffenen Person eingeholt werden.
 
Ein berechtigtes Interesse kann z.B. angenommen werden, wenn eine der in § 23 Abs. 1 KUG genannten Ausnahmen vorliegt:
  • Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte (z.B. Aufnahmen berühmter Persönlichkeiten)
  • Bilder, die eine Person nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstiger Örtlichkeit zeigen (die Person ist objektiv gesehen nur zufällig im Bild)
  • Bilder von Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen, an denen die Abgebildeten teilgenommen haben (die abgebildete Person muss eine von vielen sein und nicht ins Gewicht fallen (z.B. beim Heranzoomen); Ausnahme: besondere Rolle bei der Veranstaltung)
  • Bilder, die nicht auf Bestellung angefertigt sind und dessen Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst – und nicht dem wirtschaftlichen Interesse – dient.
Von den oben genannten Ausnahmen gibt es eine Rückausnahme. So ist die Veröffentlichung von Bildnissen nach § 23 Abs. 2 KUG unzulässig, wenn diese ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt. Insbesondere sind Aufnahmen unzulässig, die 
  • in die Privat- oder Intimsphäre eingreifen
  • den Zweck haben, den Abgebildeten herabzusetzen oder lächerlich zu machen
  • zu Werbezwecken (z.B. in den sozialen Medien) verwendet werden
  • zu einer Personengefährdung führen können
Ist kein berechtigtes Interesse nach der DSGVO gegeben, bedarf es zur Veröffentlichung der Aufnahmen einer Einwilligung der betroffenen Person(en). 
Für die Einwilligung gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Form. Zu Beweiszwecken ist aber eine schriftliche Einwilligung empfehlenswert.
 
Eine erste Orientierung kann unsere Mustervorlage geben. 
 
Wenn Sie ein Foto nicht selbst aufgenommen haben, müssen Sie vor der Veröffentlichung die Rechte an dem Foto klären und ggf. eine Nutzungserlaubnis einholen. Bei offen lizenzierten Fotos beachten Sie die jeweilige Lizenz.
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Wie verwende ich fremde Musik in OER rechtskonform?
Musikstücke sind – i. S. d. § 2 Abs. 2 UrhG – geschützte Werke und zwar unabhängig von ihrer Länge und Komplexität  (u.U. auch einfache Jingles).
In der Regel haben gleich mehrere Personen Rechte an einem Musikstück: Künstler:innen, Komponist:innen, Textschreiber:innen oder auch die Produktionsfirma.
 
Aus geschützten Musikwerken dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Ihrem eigenen Werk zitieren (Musikzitat).  Ein Musikzitat ist als sog. Großzitat nach § 51 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UrhG möglich: ein bereits erschienenes Musikstück wird vollständig in ein Sprach- oder Filmwerk übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass das Zitat zu wissenschaftlichen Zwecken und zur Erläuterung des Inhalts (das Zitierte muss den eigenen Inhalt nicht nur belegen, sondern erläutern) erfolgt. Zum anderen ist die Übernahme einzelner Ausschnitte aus Musikwerken als sog. Kleinzitat nach § 51 Abs. 1 S.  2 Nr. 3 UrhG möglich. Dies setzt voraus, dass die übernommenen Stellen des zitierten Musikstücks in der neuen Komposition deutlich erkennbar bleiben, d.h. lang genug, um das Originalwerk als solches zu identifizieren und zugleich nicht zu lang, damit die Regeln zum Kleinzitat eingehalten werden. Das zitierte Musikstück darf dabei das eigene Werk nicht dominieren. Vergessen Sie beim Zitieren nicht die Quellenangabe, §  63  Abs. 1 S. 1 UrhG. Wenn Sie die vorstehenden Zitierregeln beachten, müssen Sie sich bei der Verwendung offen lizenziertes Materials nicht zusätzlich an Lizenzbedingungen halten.
 
Um das Musikstück in Gänze oder Teile daraus  – abgesehen vom Zitatrecht -öffentlich zugänglich zu machen (z.B. in einem Video), müssen Sie die Nutzungsrechte von der GEMA einholen. Dies ist zumeist kostenpflichtig und an eine bestimmte Anzahl an Vorführungen gebunden.  Halten Sie sich nicht an diese Vorgaben besteht eine Urheberrechtsverletzung.
 
Viele Musikplattformen bieten (GEMA)-freie Musik an. Aber Achtung: Solche Musik eignet sich nur dann für OER-Projekte, wenn die Nutzungsbedingungen der Plattform eine Weiterlizenzierung, Bearbeitung und kommerzielle Nutzung der heruntergeladenen Inhalte erlauben. Dies ist z.B. nicht der Fall, wenn die Nutzung auf die Verwendung in einem bestimmten Projekt beschränkt oder ein Remix verboten ist.  Bitte achten Sie auf diese Einschränkungen in den Nutzungsbedingungen und suchen Sie im Zweifel gezielt nach offen lizenzierten Inhalten.
  
Gemeinfreie Musikstücke – also Werke, deren urhebende Person seit 70 Jahren tot ist – dürfen dagegen ohne Einschränkungen in OER-Projekten verwendet werden.  Beachten Sie aber, dass wenn die Komposition gemeinfrei wird, muss es nicht auch für die konkrete Tonaufnahme gelten. Der Tonträgerersteller hat ein Leistungsschutzrecht daran, dass nach § 85 Abs.3 UrhG nach 70 Jahren seit der Ersterscheinung erlischt. Aufpassen sollten Sie auch bei Neuinterpretationen von Musik! Da es sich hierbei um ein neues (abgeleitetes) Werk handelt, ist eine neue Schutzfrist von 70 Jahren zu beachten. In diesem Fall ist eine Nachfrage bei allen Rechteinhaber:innen ratsam.
 

Bei der Nutzung offen lizenzierter Musik beachten Sie bitte die jeweiligen Lizenzbedingungen.

Bei twillo finden Sie eine gute Auswahl an offen lizenzierten Musiktiteln, die Sie in OER verwenden können: CC-Musik – edu-sharing (twillo.de).
 
Auf welchen Plattformen Sie sonst noch offen lizenzierte Musik finden erläutert dieser Artikel: Frei lizenzierte Musik, Materialien und Sounds im Internet finden (open-educational-resources.de)
 
Musikstücke rechtskonform bearbeiten
Bearbeitungen für den privaten Gebrauch sind gemäß § 14 UrhG erlaubt. Bearbeitete Musikwerke dürfen Sie dagegen nur veröffentlichen, wenn es sich entweder um gemeinfreie oder offen lizenzierte Inhalte (mit Bearbeitungsrecht) handelt oder wenn die urhebende bzw. rechteinhabende Person (z.B. GEMA) zugestimmt hat. Illegale Bearbeitungen geschützter Werke stellen dagegen eine Urheberrechtsverletzung dar und können rechtliche Konsequenzen haben. Typische Bearbeitungen von Musik im urheberrechtlichen Sinne sind Neuinterpretationen, Remix, Zuschnitt, Bespielen eines Videos mit Musik.
 
Erlaubt die Lizenz zum Musikstück Bearbeitungen, gilt Folgendes: Eine Bearbeitung im urheberrechtlichen Sinne liegt vor, wenn ein Werk wesentlich verändert wird. Dabei ist ebenfalls in § 14 UrhG geregelte Entstellungsverbot – zu beachten. Ein Musikstück darf grundsätzlich nicht so bearbeitet werden, dass es entstellt wird. Das Originalwerk gilt im Urheberrecht als Optimum. Ein Werk wird i. S. d. § 14 UrhG entstellt, wenn seine charakteristischen Wesenszüge verschwinden und das Werk als solches nicht mehr wiedererkennbar ist. Entstellt ist ein Werk auch, wenn es in einem Zusammenhang verwendet wird, der das Werk entwertet (z.B. Abspielung eines Musikstücks als Handy-Klingelton). Werkentstellung ist eine Urheberrechtsverletzung.  
 
Mit Bearbeitungsrecht  erstellte neue Musikwerke können – bei ausreichender Individualität und Eigentümlichkeit (Schöpfungshöhe) – selbst neben dem Originalwerk urheberrechtlich geschützt sein.
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Wie verwende ich fremde Videos in OER rechtskonform?

Filmaufnahmen/Videos sind als sog. Laufbilder urheberrechtlich geschützt. Vor der Veröffentlichung fremden oder eigenen Videomaterials sollten Sie sicherstellen, dass keine Rechte Dritter (insb. Urheber-, Persönlichkeits-, Markenrechte) verletzt werden.  Zeigen die Aufnahmen erkennbar Personen, denken Sie daran, dass diese grundsätzlich in die Veröffentlichung einwilligen müssen (vgl. FAQ „Wie verwende ich Personenabbildungen in OER rechtskonform?“).

Urheberrechtlich geschützte Videoaufnahmen können Sie in OER verwenden, indem Sie sie auf unterschiedliche Weise verlinken – einen Hyperlink setzen oder fremde Inhalte in ihr Material einbetten (Embedding und Framing). Verlinkungen im nicht kommerziellen Bereich sind aus rechtlicher Sicht zulässig. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass wissentlich auf rechtsverletzende Inhalte verlinkt wird oder die Rechtsverletzung offensichtlich ist (z.B. bei Kinderpornografie, nationalsozialistischen Äußerungen o.Ä.). In diesem Fall kann die verlinkende Person haftbar gemacht werden.
 
Was für die Nutzung von Videos auf Youtube gilt, erfahren Sie hier: https://irights.info/artikel/die-hufigsten-fragen-zu-musik-bei-youtube/7244
  
Gemeinfreie Videos – die urhebenden Personen sind seit 70 Jahren tot – dürfen dagegen ohne Einschränkungen in OER verwendet werden. 
  
Bei Filmwerken besteht dagegen eine Besonderheit. Diese werden erst gemeinfrei, wenn alle Filmemacher: Regisseur, Produzenten, Komponisten, Drehbuchautoren – seit 70 Jahren verstorben sind. 
 
Beachten Sie bitte, dass für ausländische Filmwerke andere Schutzfristen gelten können.
  
Aus geschützten Filmwerken/Videos können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in OER zitieren. Nachfolgend geben wir eine Übersicht über die Zitierregeln bei Filmwerken und Videos:
  

Zitierregeln bei Film und Video
Ein Film-/Videozitat ist zulässig, wenn folgende Regeln beachtet werden:

Filmzitat:
  • Das  zitierte Filmwerk muss bereits veröffentlicht sein

  • Der  eigene Film muss ein Werk sein, d.h. Schöpfungshöhe haben und nicht nur aus verschieden fremden Filmausschnitten zusammengestellt sein
  • Das  eigene Filmwerk muss sich mit dem zitierten Filmwerk auseinander setzen  (Zitieren zum „Schmücken“ ist nicht erlaubt)
  • Das  Zeigen ganzer Filme (Großzitat, § 51 S. 2 Nr. 1 UrhG) ist nur erlaubt, wenn das Zeigen eines Ausschnitts für den Zitatzweck nicht ausreicht (z.B. ein kurzer Werbefilm), das Zitieren zu wissenschaftlichen Zwecken erfolgt und das fremde Filmwerk Ihre eigenen Aussagen erläutert 
  • Zitieren Sie im Zweifel nur kleine Ausschnitte 
  • Quellenangabe,  § 63 UrhG: Folgende Angaben sind Pflicht: Regisseur, Produzenten, Titel,  Erscheinungsjahr, Träger/Medium, Zeitangabe zur zitierten Stelle, Produktionsland, Ort, Produktionsfirma
  • beachten Sie das Änderungsverbot, § 62 UrhG
  
Videozitat:
Neben den bereits beim  Filmzitat genannten Voraussetzungen (s. Filmzitat) sind folgende vom Filmzitat abweichende Quellenangaben zu machen: 
  • Voller Titel des Videos
  • Namen oder Benutzernamen der Ersteller:innen
  • Voller Titel der Quellenseite und eine vollständige URL
  • Das Datum der Videoerstellung
  • Medium, das zur Publikation verwendet wurde – Zugriffsdatum
Videos, die als OER offen lizenziert sind, dürfen unter Beachtung der jeweiligen Lizenzbedingungen frei verwendet werden.
  
Offen lizenzierte Videos/Filme rechtskonform bearbeiten:
  
Erlaubt die Lizenz zum Video/Film Bearbeitungen, gilt Folgendes:
 
Eine Bearbeitung im urheberrechtlichen Sinne liegt vor, wenn ein Werk wesentlich verändert wird. Dabei ist § 14 UrhGÄnderungs- und Entstellungsverbot  – zu beachten. Ein Video /Filmwerk darf grundsätzlich nicht so bearbeitet werden, dass es entstellt wird. Das Originalwerk gilt im Urheberrecht als Optimum. Ein Werk wird i. S. d. § 14 UrhG entstellt, wenn seine charakteristischen Wesenszüge verschwinden und das Werk als solches nicht mehr wieder erkennbar ist. Entstellt kann ein Video/Filmwerk auch dadurch sein, dass es in einem Zusammenhang gezeigt wird, der sich auf den geistig-ästhetischen Gesamteindruck des Werks negativ auswirken kann (z.B. Zeigen in Werbung). Werkentstellung ist eine Urheberrechtsverletzung. Eine Ausnahme davon ist Karrikatur, Parodie, Pastiche, § 51a UrhG. Danach ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches zulässig. Die Befugnis nach Satz 1 umfasst die Nutzung einer Abbildung oder einer sonstigen Vervielfältigung des genutzten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist. Die Frage, wann eine Parodie zulässig ist, beurteilt die Rechtsprechung unterschiedlich. Einen lesenswerten Artikel zu § 51 a UrhG finden Sie hier: RiDHnrw_22-01-2021_Neue-Schranke-fuer-Karikatur-Parodie-und-Pastiche.pdf (orca.nrw). 
  
Typische Videobearbeitungen im urheberrechtlichen Sinne sind Übersetzungen, Remix, i. d. R. Anwendung von Filtern, Effekten, u.U. Farbänderungen, Zuschnitt.  An einer Bearbeitung fehlt es bei rein technischen Änderungen, z.B. bei einer Verkleinerung, Digitalisierung, Anwendung eines neuen Formats usw.
 
Bearbeitungen für den privaten Gebrauch sind gemäß § 14 UrhG erlaubt. Die Veröffentlichung eines bearbeiteten Videos ist dagegen grundsätzlich nur möglich, wenn es sich um gemeinfreie Inhalte handelt oder wenn die urhebende bzw. rechteinhabende Person zugestimmt hat, § 23 UrhG. Dies ist in der Regel bei offen lizenzierten Videos (mit Bearbeitungsrecht – ohne ND) der Fall. Illegale Bearbeitungen geschützter Werke stellen dagegen eine Urheberrechtsverletzung dar und können rechtliche Konsequenzen haben. 
  
Mit Bearbeitungsrecht erstellte neue Werke können – bei ausreichender Individualität und Eigentümlichkeit (Schöpfungshöhe) – selbst neben dem Originalwerk urheberrechtlich geschützt sein.
 
Andere OER (Bilder, Grafiken, Musikwerke usw.) in OER-Videos einbauen
 
Achten Sie beim Einbau offen lizenzierter Werke in ein OER-Video auf deren Lizenz. Im Unterschied zum Anreichern einer Power Point Präsentation oder eines Textes mit Bildern, Grafiken o. ä. entsteht durch eine Verbindung unterschiedlicher Materialien zu einem Video i. d. R. ein abgeleitetes Werk (eine selbständig urheberrechtlich geschützte Bearbeitung). Ist z. B. das eingebaute Bild mit CC BY SA lizenziert, wirkt sich dies auf das abgeleitete Werk (das Video) aus. Das Video muss die gleiche Lizenz wie das eingebaute Bild haben, also CC BY SA. Steht das Bild gar unter CC BY ND oder CC BY NC ND, darf dieses überhaupt nicht in ein OER-Video eingebaut werden. Die Bearbeitung ist in diesem Fall lizenzrechtlich verboten. Dies gilt natürlich nur für den Fall, dass das erstellte Video öffentlich zugänglich gemacht wird. 

Abgesehen davon dürfen Sie – ungeachtet der Lizenzvorgaben – aus urheberrechtlich geschützten Werken in OER-Videos zitieren. Beim Einbau eines Bildes in ein Video können Sie sich u. U. auf das sog. Bildzitat berufen. So erlaubt das wissenschaftliche Großzitat, § 51 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UrhG, das Zeigen ganzer Bilder in einem Video, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

    • das Bild wurde bereits veröffentlicht und wird nicht verändert,
    • das Video ist ein eigenständiges wissenschaftliches Werk (d.h. ein Werk, das sich methodisch mit etwas auseinander setzt, um daraus Erkenntnisse zu gewinnen und darüber zu berichten),
    • das Bild wird zur Erläuterung des Inhalts (z.B. das Video wäre ohne das Bild nicht verständlich) aufgenommen sowie
    • im Videoabspann wird eine Quellenangabe gemacht.

Ist das Großzitat nicht einschlägig, können die Voraussetzungen für das Kleinzitat, § 51 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UrhG geprüft werden. Auch nach dem Kleinzitat dürfen im Einzelfall ganze Werke zitiert werden, wenn der Zitatzweck dies erfordert. Das ist der Fall, wenn das Zeigen einzelner Teile eines Werks für die inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem nicht ausreicht. 

Das Gleiche gilt bei Musik. Für das Zitieren fremder Musikstücke in einem Video sind §§ 51 Abs. 1 S.2 Nr. 1 (wissenschaftliches Großzitat) und § 51 Abs. 1 S.2 Nr. 2 (Kleinzitat) einschlägig. § 51 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 (Musikzitat) greift dagegen nur beim Einbau eines Musikstücks in ein anderes Musikstück. Wegen des strengen Melodienschutzes sollten Sie im Zweifel keine Musikwerke in OER zitieren. 

Weitere Informationen zum Einbau fremder Materialien in ein OER-Video erhalten Sie hier: https://irights.info/artikel/kombinieren-bearbeiten-remixen-oer-richtig-verwenden/28560 

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Wie verwende ich fremde Grafiken, Diagramme und Logos in OER rechtskonform?
Grafische Darstellungen
 
Kreative und individuelle grafische Darstellungen (Bilder, Icons, Piktogramme) können bei ausreichender Individualität und Originalität (Schöpfungshöhe) urheberrechtlich geschützt sein und darüber hinaus als Design beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen sein (z.B. eine Logo-Marke). In beiden Fällen ist die Verwendung grundsätzlich zustimmungspflichtig. 
  
Grundsätzlich sollten Sie keine grafischen Darstellungen ungefragt in OER einbauen und lieber eigene erstellen. U.U. können einfache Piktogramme und Icons eines Computerprogramms mangels Schöpfungshöhe frei verwendet werden. Von der Rechtsprechung anerkannt ist dies z.B. für das „Drucken“- Symbol. 
  Die Verwendung grafischer Darstellungen in OER kann im Einzelfall als “unwesentliches Beiwerk” gerechtfertigt sein, wenn nur wenige Grafiken in sehr kleinem Format verwendet werden. Ein Nachbau des gesamten Computerprogramms mit Originalgrafiken ist dagegen nicht erlaubt.  
Grafische Darstellungen können Sie in OER zu Zitatzwecken einsetzen: das Zitierte muss Ihre eigene Aussage belegen und nicht nur aus ästhetischen Gründen eingesetzt werden (Zitatzweck). Vergessen Sie nicht, die Quelle des Zitierten anzugeben. Ist die zitierte grafische Darstellung offen lizenziert, brauchen Sie sich beim korrekten Zitat nicht an die Bedingungen der offenen Lizenz halten.
  
Einer vorherigen Zustimmung  bedarf es auch nicht bei der Nutzung von offen lizenzierten Grafiken. Beachten Sie dabei die jeweiligen Lizenzbedingungen.
 
Logos können bei ausreichender Individualität und Originalität (z.B. bei Designelementen) Werke nach § 2 Abs. 2 UrhG  darstellen. Aber auch ganz einfache Logos, die in § 2 Abs. 2 UrhG geforderte Schöpfungshöhe nicht erreichen, können rechtlich geschützt sein. So kann ein Logo als Wort-Marke oder Wort-Bild Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen werden. In diesem Fall genießt ein Logo den Schutz nach §§ 14, 15  MarkenG und darf nicht ohne Zustimmung der Markeninhaber:innen übernommen werden.
  
Ob ein Logo als Marke eingetragen ist, können Sie in der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes recherchieren: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger.
  
Achtung! Verwenden Sie ein offen lizenziertes Material, auf dem ein Logo zu finden ist, heißt es nicht, dass das Logo ebenfalls offen lizenziert und daher nachnutzbar ist. Klären Sie dies im Zweifel mit den Urheber:innen bzw. Rechteinhaber:innen des Materials ab.
  Diagramme, Tabellen
Daten, Fakten, Zahlen, wissenschaftliche Erkenntnisse, die ein Diagramm oder eine Tabelle ausfüllen, sind urheberrechtlich nicht geschützt (keine Werke i. S. d. Urheberrechts). Geschützt kann jedoch die Art und Weise sein, wie der Inhalt dargestellt wird, § 2 Abs. 1 Nr.7 UrhG. Voraussetzung hierfür ist, dass die Darstellung Ausdruck einer individuellen geistigen Leistung ist und vom Üblichen abweicht, d.h. Schöpfungshöhe aufweist (z.B. bei einer besonders leicht verständlichen und übersichtlichen Darstellung des Inhalts: Auswahl und Anordnung der Fragen bei multiple-choice-Klausuren; bei einer klaren Konzeption der Gliederung o. ä.) . Auch einfache Balken-, Kuchen-, Säulendiagramme und Tabellen eines Computerprogramms können daher urheberrechtlich geschützt sein, wenn die Anordnung deren Inhalts ausreichend individuell ist. 
  
Offen lizenzierte Grafiken,  Diagramme rechtskonform bearbeiten:
  
Erlaubt die Lizenz zur Grafik/ zum Diagramm Bearbeitungen, gilt Folgendes:
  
Eine Bearbeitung im urheberrechtlichen Sinne liegt vor, wenn ein Werk wesentlich verändert wird. 
  
Dabei ist § 14 UrhG –  Änderungsverbot – zu beachten. Eine grafische Darstellung darf grundsätzlich nicht so bearbeitet werden, dass sie entstellt wird. Das Originalwerk gilt im Urheberrecht als Optimum. Ein Werk wird i.S. d. § 14 UrhG entstellt, wenn seine charakteristischen Wesenszüge verschwinden und das Werk als solches nicht mehr wieder erkennbar ist (z.B. vollständiges Übermalen eines Bildes).  Werkentstellung ist eine Urheberrechtsverletzung. 
  
Eine Ausnahme davon ist Karrikatur, Parodie, Pastiche, § 51a UrhG. Danach ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches zulässig. Die Befugnis nach Satz 1 umfasst die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des genutzten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.  Der Unterschied zur Entstellung besteht darin, dass das Originalwerk nicht bearbeitet wird. Die Frage, ob eine Parodie zulässig ist, beurteilt die Rechtsprechung unterschiedlich. 
Einen lesenswerten Artikel zu § 51a UrhG finden Sie hier: RiDHnrw_22-01-2021_Neue-Schranke-fuer-Karikatur-Parodie-und-Pastiche.pdf (orca.nrw).
  
Typische Bildbearbeitungen im urheberrechtlichen Sinne sind Remix, i.d.R. Anwendung von Filtern, Effekten, Farbänderungen, Zuschnitt. An einer Bearbeitung fehlt es dagegen bei einer Verkleinerung, Digitalisierung, Anwendung eines neuen Formats (d.h. technischen Veränderungen).
  
Bearbeitungen für den privaten Gebrauch sind gemäß § 14 UrhG erlaubt. Bearbeitete Bilder/ Grafiken /Diagramme dürfen dagegen nur veröffentlicht werden, wenn es sich um gemeinfreie oder offen lizenzierte Inhalte (mit Bearbeitungsrecht -ND) handelt oder wenn die urhebende bzw. rechteinhabende Person zugestimmt hat, § 23 UrhG. Illegale Bearbeitungen geschützter Werke stellen eine Urheberrechtsverletzung dar und können rechtliche Konsequenzen haben. 
  
Mit Bearbeitungsrecht erstellte neue Werke können – bei ausreichender Individualität und Eigentümlichkeit (Schöpfungshöhe) – selbst neben dem Originalwerk urheberrechtlich geschützt sein.
 
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Kann ich Bilder von Pixabay verwenden?

Pixabay ist eine bekannte Bilder-Plattform mit frei verfügbaren Bildern und Videos. Sofern nicht anders angegeben stehen alle Bilder unter der plattformeigenen Pixabay Lizenz. Diese Lizenz steht in keiner Verbindung mit dem CC-Lizenzsystem. Möchten Sie Pixabay-Bilder verwenden, lesen Sie bitte genau nach, ob die von Ihnen geplante Nutzung erlaubt ist.

Ein Remix (= Verschmelzung) von Pixabay-Inhalten mit CC-lizenzierten Inhalten würde einen Verstoß gegen die Pixabay-Lizenz bedeuten. CC-Lizenzen sind mit der Pixabay-Lizenz nicht kompatibel. Über die kommerzielle Nutzungen hinaus (ähnlich der CC-NC-Lizenzierung) sieht die Pixabay-Lizenz darüber hinaus noch andere Einschränkungen vor, die CC Lizenzen nicht vorsehen. So ist es z.B. laut Pixabay-Lizenz verboten, Personen in einer anstößigen Art und Weise darzustellen. Wegen dieser speziellen Lizenzbestimmungen dürfen Pixabay-lizenzierte Bilder auch nicht umlizenziert werden.
Ein Remix liegt vor, wenn die Materialien nicht mehr unabhängig von einander, sondern nur als Gesamtwerk (z.B. Kollage, Video) nachgenutzt werden können,

Erlaubt ist hingegen der Einbau von Pixabay-lizenzierten Bilder neben anders lizenzierten Inhalten in ein Gesamtwerk (z.B. eine Grafik in eine Folienpräsentation). Wird ein Pixabay-Inhalt in eine OER eingebunden, muss der Pixabay-Inhalt als Fremdmaterial (mit Pixabay-Lizenz) kenntlich gemacht werden.  Am besten gibt man auch einen Hinweis auf die Quelle (laut Pixabay-Lizenz keine Pflicht, dennoch aus oben genannten Gründen empfehlenswert).

Nutzen Sie die Pixabay-Suche, werden in einer Leiste oberhalb der Ergebnisse Bilder von iStock angezeigt. Diese sind kostenpflichtig und fallen nicht unter offene Ressourcen. Desweiteren gibt es auch CC-0-lizenzierte Inhalte, die vor 2019 eingestellt wurden. Diese können ohne Einschränkungen nachgenutzt werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie im folgenden Artikel von iRights e.V.: https://irights.info/artikel/pixabay-wechselt-von-creative-commons-freigabe-zu-selbstgestrickter-lizenz/29410

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Was sind für OER geeignete bzw. offene Dateiformate?

Stellen Sie Ihr Bildungsmaterial in einem möglichst offenen Dateiformat bereit, indem Sie leicht editierbare und versionierbare Dateiformate beim Speichern wählen. So können Inhalte einfacher von anderen Lehrenden nachgenutzt werden.

3 Kriterien für offene Dateiformate sind:

Offener Standard: Materialien mit offenem Standard lassen sich einfach weiterbearbeiten, da die meisten Dateien durch Open Source Software geöffnet und angepasst werden können und keine proprietäre Software gekauft werden muss.

Editierbarkeit: Editierbare Dateiformate erlauben die direkte Anpassung und Weiterentwicklung der Materialien. Beispiele s.u. (hingegen lässt sich z.B. ein PDF nur umständlich weiterbearbeiten).

Versionierbarkeit: Versionierbare Dateiformate ermöglichen es, alle an dem Material vorgenommenen Änderungen zu dokumentieren, nachvollziehbar und sogar einfach rückgängig zu machen.

Formate, welche alle drei Aspekte erfüllen, sind zum Beispiel: .csv, .txt, .tex, .html, .md, .svg. Gängige Formate, die einen Punkt weniger erfüllen, sind zum Beispiel:

  • .docx, .xlsx, .ppsx, .pptx (Office Open XML für Microsoft-Office Dateien)
  • .odt, .ods, .odg, .odp (Open Document Format der Open-Office Dateien)
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Was ist LiaScript?

Bei LiaScript handelt es sich um eine Open-Source Software zur Erstellung frei zugänglicher Online-Kurse mit interaktiven Inhalten (z.B. Animationen, Quizze, Code). Die Nutzung der Anwendung ist kostenlos und steht grundsätzlich allen Personen offen. Für die Erstellung eigener Kurse wird lediglich ein Browser oder Texteditor (z.B. VS Code) benötigt.

LiaScript bietet die Möglichkeit, gemeinsam an Inhalten zu arbeiten. Durch die Bereitstellung der erstellten Lerneinheiten über GitHub, können Urheber:innen anderen Lehrenden und Lernenden außerdem umfassende Möglichkeiten zur Nachnutzung ihrer gesamten Kursstruktur einräumen. Die Software ist somit nicht nur für die Erstellung von OER geeignet, die Anwendung zielt sogar explizit darauf. Grundidee der Entwickler:innen ist es, einen Beitrag zur Gestaltung von offener und kollaborativer Bildung zu leisten – international und für alle Bildungsbereiche.

Eine Anleitung zur Arbeit mit LiaScript finden Sie in dem u.s. Tutorial oder in schriftlicher Form in unserer OER-Challenge.

 

Videotutorial (Stand 2022)

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Berechtigt das Zweitveröffentlichungsrecht zur Erstellung von OER?

Darf ich meinen wissenschaftlichen Artikel, an dem ich einem Verlag ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt habe, nach Ablauf von einem Jahr seit der Erstpublikation als OER (d.h. offen lizenziert) auf twillo bzw. auf einer anderen Internetplattform veröffentlichen?

Nein. Das Zweitveröffentlichungsrecht nach § 38 Abs. 4 Urhebergesetz ermächtigt nicht zur offenen Lizenzierung des Werks

Um ein Werk offen zu lizenzieren benötigt man alle Verwertungsrechte – Vervielfältigungsrecht, Recht zur Weiterlizenzierung, Bearbeitungsrecht, Recht zur kommerziellen Nutzung – am Werk. Liegen diese Rechte exklusiv bei einem Verlag, darf der/die Urheber:in selbst Dritten keine Nutzungsrechte durch eine Creative Commons Lizenz einräumen. 

Das Zweitveröffentlichungsrecht berechtigt nur dazu, ein Werk nach Ablauf der Karenzfrist von 12 Monaten seit der Erstveröffentlichung nochmals online öffentlich zugänglich zu machen. Sonstige Verwertungsrechte verbleiben dagegen nach wie vor bei dem Verlag. Allein der Verlag darf das Werk wirtschaftlich verwerten, vervielfältigen (z.B. Kopien erstellen) und in Printform verbreiten. Allein der Verlag darf Dritten Rechte an dem Werk einräumen. 

Davon abgesehen sind die Voraussetzungen des Zweitveröffentlichungsrechts (§ 38 Abs. 4 Urhebergesetz) sehr eng:

    • Es gilt ausschließlich für wissenschaftliche Beiträge in einer periodischen (mind. 2x Jahr) Sammlung, die in mindestens zur Hälfte aus Drittmitteln finanzierten Forschungsprojekten (außeruniversitärer Bereich) entstanden sind;
    • Rechte an dem Artikel müssen exklusiv bei einem Verlag liegen;
    • der Artikel darf nur als  Manuskriptversion (keine Printversion!) veröffentlicht werden, die mit dem Verlag abgestimmt wurde;
    • die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben;
    • mit der Veröffentlichung darf kein gewerblicher Zweck verfolgt werden.

Weitere Informationen zum Zweitveröffentlichungsrecht erhalten Sie in diesem Blogartikel der TIB: Das neue Zweitveröffentlichungsrecht im Urheberrecht – ein Schritt in Richtung Open Access! Oder doch nicht?! – TIB-Blog.

Zur Information: Wer einem Verlag exklusiv alle Verwertungsrechte am Werk übertragen hat, hat keine Möglichkeit mehr, etwas mit seinem Werk zu machen. Die einzigen Rechte am Werk, die den Autor:innen verbleiben, sind das Recht als Urheber:in genannt zu werden (wenn kein wirksamer Verzicht vereinbart wurde) sowie das Zweitveröffentlichungsrecht mit seinen engen Voraussetzungen. Wollen Sie selbst entscheiden, wo, wie oft und unter welcher Lizenz Ihr Werk veröffentlicht wird, sollten Sie dem Verlag nur einfache Rechte einräumen. Dies muss schriftlich fixiert werden, ansonsten wird vermutet, dass alle Verwertungsrechte übertragen werden, vgl. § 8 Verlagsgesetz.