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OER Grundlagen

Auf der Seite OER Grundlagen verschaffen Sie sich einen fundierten Überblick zu Open Educational Resources.

Diese Seite führt Sie durch die wesentlichen Aspekte: Was OER sind, welche rechtlichen Grundlagen im deutschen Urheberrecht gelten und wie Creative Commons-Lizenzen funktionieren. Ein detaillierter Überblick über alle CC-Lizenztypen rundet das Angebot ab.

Mit diesem Wissen können Sie OER kompetent in Ihrer Lehre einsetzen. Bei weiterführenden Fragen nutzen Sie gerne unsere FAQs, kontaktieren den Support oder besuchen unsere wöchentliche Online-Sprechstunde – den twillo-Thursday.

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Was OER sind

Open Educational Resources (OER) sind Bildungsmaterialien jeglicher Art und in jedwedem Medium, die frei zugänglich sind und kostenlos verwendet, weiterverbreitet und in der Regel auch bearbeitet werden dürfen. Kernmerkmal ist eine offene Lizenzierung, die Dritten diese Nutzung der Materialien erst erlaubt. Die Wahl der Lizenz und damit die Entscheidung darüber, welche Nutzung eines Werks zulässig ist, liegt allein bei dessen Urheber:innen (vgl. Deutsche UNESCO-Kommission).

Offene Lizenzen liegen im Kontext des deutschen Urheberrechts. Bevor Sie sich also der Nutzung und Erstellung von OER widmen können, sind zunächst Grundkenntnisse hierzu notwendig.

Das deutsche Urheberrecht

Das Urheberrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die sich mit dem Schutz und der Verwertung von geistigem Eigentum befassen. Erstellen Sie ein Werk, das die Voraussetzungen des Urheberrechts erfüllt, ist es automatisch urheberrechtlich geschützt.

Als Urheber:in besitzen Sie in der Regel die Rechte an den von Ihnen erstellten Inhalten (Ausnahmen: Rechteübertragung an Dritte, zum Beispiel einen Verlag oder die Hochschule), somit dürfen nur Sie entscheiden, wie Ihr Werk genutzt, verbreitet und wirtschaftlich verwertet wird (vgl. VFR 2022).

Möchten Sie einen urheberrechtlich geschützten Inhalt verwenden, sind Sie dazu verpflichtet, die Zustimmung der Urheber:innen einzuholen und sie gegebenfalls für die Nutzung des Werks zu vergüten. Ausnahmen hiervon stellen sogenannte „Schrankenregelungen“ des Urheberrechts dar (z.B. Zitatrecht, Unterricht und Lehre).

Wichtig zu wissen

Grundsätzlich ist jede Nutzung von Werken ohne Erlaubnis der Urheber:innen untersagt.

Das Urheberrecht schützt nur persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 Abs. 2 UrhG). Ein Werk fällt in den Schutzbereich des Urhebergesetzes, wenn es eine konkret ausgeformte geistige Leistung darstellt (zum Beispiel ein Text, ein Musikstück) sowie eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist.

Eine Schöpfungshöhe ist dann gegeben, wenn sich das Werk von Alltäglichem, bereits Bekanntem abhebt. Die Schwelle ist dabei denkbar niedrig: Auch die sogenannte „kleine Münze“ (zum Beispiel eine einfache Melodie oder Zeichnung) ist schutzfähig.

Gemeinfreie Werke und Amtswerke sind zugunsten der Allgemeinheit vom Schutz des Urheberrechts ausgenommen. Diese Werke dürfen ohne Einschränkungen genutzt werden. Gemeinfrei wird ein Werk, wenn die urhebende Person seit mindestens 70 Jahren verstorben ist. Auch Werke, die keine Schöpfungshöhe erreichen sind gemeinfrei. Amtswerke umfassen Gesetzestexte, Verordnungen und Urteile.

Darüber hinaus erlauben die sogenannte gesetzlichen Lizenzen“ eine zustimmungsfreie Nutzung fremder Werke. Besonders relevant im Hochschulkontext sind das Zitatrecht, § 51 UrhG sowie die relativ neue Regelung in § 60a UrhG  für den Bereich der Wissenschaft und Lehre.

§ 51 UrhG erlaubt die Zitation geschützter Werke, sofern der sogenannte Zitatzweck erfüllt ist. Dieser liegt vor, wenn der zitierte Inhalt eigene Ausführungen belegt. Zudem muss eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Zitierten stattfinden und eine Quelle angegeben werden.

§ 60a UrhG gestattet eine mengenmäßig beschränkte (bis zu 15 Prozent) Nutzung geschützter Werke in eingeschränkten Öffentlichkeiten (also bspw. im Rahmen einer nicht öffentlichen Lehrveranstaltung an der Hochschule).

Tipp: In der Handreichung Urheberrechts-FAQ Hochschullehre (Förster 2018) finden Sie alle wichtigen Informationen zu Fragen des Zitatrechts und des § 60a UrhG im Hochschulkontext.

Offene Lizenzen: Creative Commons

Offene Lizenzen liegen innerhalb des geltenden Urheberrechts. Zeichnen Urheber:innen ihre Werke mit einer offenen Lizenz aus, räumen Sie Dritten damit bestimmte Nutzungsrechte ein.

Im Bildungskontext haben sich Creative Commons-Lizenzen etabliert. Hierbei handelt es sich um standardisierte  Lizenzverträge, die von deutschen Jurist:innen geprüft wurden und als rechtssicher gelten.

Creative Commons Lizenzen sind unentgeltlich, relativ einfach in Anwendung und flexibel einsetzbar: Durch die Wahl einer CC-Lizenz können Urheber:innen differenziert entscheiden, welche Rechte sie Dritten an ihren Inhalten einräumen möchten und unter welchen Bedingungen und/oder mit welchen Einschränkungen ihre Werke genutzt werden dürfen.

CC-Lizenzen im Überblick

Lizenz Materialien dürfen... Bedingung Lizenztext
Creative Commons CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication Lizenz-Icon ...frei genutzt werden ohne Bedingungen und Angaben 0 - Zero: Keine Bedingung CC0 1.0
Creative Commons CC BY 4.0 Attribution Lizenz-Icon ...unter Namensnennung geteilt, verändert und kommerziell genutzt werden BY - Attribution: Namensnennung der Urheber:innen CC BY 4.0
Creative Commons CC BY-SA 4.0 Attribution ShareAlike Lizenz-Icon ...unter gleicher Lizenz und Namensnennung geteilt, verändert und kommerziell genutzt werden BY SA - Attribution + ShareAlike: Namensnennung der Urheber:innen + Wiederveröffentlichung unter gleichen Bedingungen CC BY-SA 4.0
Creative Commons CC BY-NC 4.0 Attribution NonCommercial Lizenz-Icon ...für nicht-kommerzielle Zwecke und unter Namensnennung geteilt und verändert werden BY-NC - Attribution + NonCommercial: Namensnennung der Urheber:innen + keine kommerzielle Nutzung CC BY-NC 4.0
Creative Commons CC BY-NC-SA 4.0 Attribution NonCommercial ShareAlike Lizenz-Icon ...für nicht-kommerzielle Zwecke und unter Namensnennung mit gleicher Lizenz geteilt und verändert werden BY-NC-SA - Attribution + NonCommercial + ShareAlike: Namensnennung der Urheber:innen + keine kommerzielle Nutzung + Wiederveröffentlichung unter gleichen Bedingungen CC BY-NC-SA 4.0
Creative Commons CC BY-ND 4.0 Attribution NoDerivatives Lizenz-Icon ...unter Namensnennung unverändert geteilt werden BY-ND - Attribution + NoDerivatives: Namensnennung der Urheber:innen + keine Bearbeitung erlaubt CC BY-ND 4.0
Creative Commons CC BY-NC-ND 4.0 Attribution NonCommercial NoDerivatives Lizenz-Icon ...unter Namensnennung für nicht-kommerzielle Zwecke unverändert geteilt werden BY-NC-ND - Attribution + NonCommercial + NoDerivatives: Namensnennung der Urheber:innen + keine kommerzielle Nutzung + keine Bearbeitung erlaubt CC BY-NC-ND 4.0

Tabelle CC-Lizenzmöglichkeiten von Ruhr-Uni-Bochum, eScouts OER, Christine Rutenfranz, bearbeitet durch twillo (Farbanpassung und inhaltliche Ergänzungen), lizenziert unter CC BY-SA 4.0.

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