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OER einfach auf YouTube, Facebook & Co. teilen – Geht das?

Bild von Sarah Brockmann, freigegeben unter CC 0 (1.0)

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Warum nicht OER auf belieb­ten Online-Platt­for­men ver­öf­fent­li­chen, um eine maxi­male Sicht­bar­keit zu errei­chen? So ein­fach wie der Upload funk­tio­niert, so schwie­rig sind die Crea­tive Com­mons Lizenz­be­din­gun­gen der OER-Inhalte mit den Nut­zungs­be­din­gun­gen der Platt­form-Betrei­ber in Ein­klang zu brin­gen. Der fol­gende Bei­trag bringt etwas Licht ins Dun­kel.

Bevor Inhalte auf eine Platt­form hoch­ge­la­den wer­den, müs­sen Sie dem Platt­form-Betrei­ber Nut­zungs­rechte ein­räu­men, damit die­ser den von Ihnen hoch­ge­la­de­nen Inhalt im Inter­net öffent­lich zugäng­lich machen darf. Gene­rell sind sowohl die Crea­tive Com­mons Lizen­zen der OER-Inhalte als auch die Lizenz, die Sie Platt­for­men, wie You­Tube oder Face­book, beim Upload von Inhal­ten gewäh­ren, nicht-exklu­siv. Als Urheber:in kön­nen Sie also gleich­zei­tig dem Platt­form-Betrei­ber und poten­ti­el­len Nutzer:innen Nut­zungs­rechte für Ihre Werke ein­räu­men.

Sofern die Rech­te­ein­räu­mung in den Nut­zungs­be­din­gun­gen der Platt­form die Mög­lich­keit der Unter­li­zen­zie­rung vor­sieht, ist es wich­tig, dass Sie originäre/r Urheber:in der Inhalte sind, die Sie gern hoch­la­den möch­ten. Werke ande­rer Urheber:innen dür­fen in die­sem Fall nicht ver­öf­fent­licht wer­den – auch dann nicht, wenn sie mit einer Crea­tive Com­mons Lizenz ver­se­hen sind. Grund hier­für ist, dass Crea­tive Com­mons Lizen­zen keine Wei­ter­li­zen­zie­rung an Dritte –  wie bei­spiels­weise bei Face­book vor­ge­se­hen – erlau­ben. Hierzu wäre eine vor­he­rige Zustim­mung der Urheber:innen des Werks erfor­der­lich.
Das Zustim­mungs­er­for­der­nis greift übri­gens auch bei OER, die von meh­re­ren Urheber:innen geschaf­fen wur­den: In die­sem Fall muss jede/r ein­zelne Miturheber:in der Rech­te­ein­räu­mung an den Platt­form-Betrei­ber zustim­men.

Grund­sätz­lich soll­ten Sie vor jedem Upload einen prü­fen­den Blick in die Crea­tive Com­mons Lizenz­be­din­gun­gen wer­fen: Inhalte, die mit „keine kom­mer­zi­elle Nut­zung“ gekenn­zeich­net sind, dür­fen auf vie­len Platt­for­men nicht ver­öf­fent­licht wer­den.  Der Ver­kauf von Wer­bung stellt einen kom­mer­zi­el­len Geschäfts­zweck der Platt­form dar, der sich nicht mit der NC-Lizenz­be­din­gung ver­ein­ba­ren lässt.

Lizenzsysteme auf den Plattformen, wie YouTube

Die Stan­dard You­Tube Lizenz ist auf die reine Rezep­tion des Videos gerich­tet und schließt eine Wei­ter­nut­zung im Sinne von OER aus. Alter­na­tiv haben Sie aber auch die Mög­lich­keit, beim Upload Ihrer Inhalte auf die Platt­form die Crea­tive Com­mons Lizenz CC BY 4.0 aus­zu­wäh­len. Wenn Sie eine andere Crea­tive Com­mons Lizenz, als diese ver­wen­den möch­ten, kön­nen Sie diese im Beschrei­bungs­text des Videos aus­wei­sen

Um den Crea­tive Com­mons Lizenz­be­din­gun­gen zu ent­spre­chen, muss der Hin­weis voll­stän­dig und kor­rekt sein, also Autor:in, Quelle und die Lizenz selbst ent­hal­ten. Zudem soll­ten Sie deut­lich machen, dass der Lizenz­hin­weis bei jeder nach­fol­gen­den Nut­zung zu über­neh­men und dort ebenso kor­rekt zu plat­zie­ren ist. Natür­lich kön­nen Sie das Beschrei­bungs­feld auch nut­zen, um wei­tere Infor­ma­tio­nen, wie bei­spiels­weise einen Link zum Pro­jekt oder Kon­takt­mög­lich­kei­ten, zu plat­zie­ren.
Da es bei Face­book kein ent­spre­chen­des Text­feld gibt, müs­sen Lizenz­hin­weise hier direkt mit in den Post auf­ge­nom­men wer­den.

Diskrepanz zwischen Plattform-AGB und Lizenzierung

Die CC-Lizenz CC BY 4.0 erlaubt die sowohl die Ver­wen­dung des Videos in Gänze und in Tei­len, als auch die Bear­bei­tung. Die You­Tube-Nut­zungs­be­din­gun­gen ste­hen die­sen Nut­zungs­be­fug­nis­sen aller­dings ent­ge­gen. Erlaubt wird ledig­lich die Ver­lin­kung in Form eines Framings, wobei der You­Tube-Player zwin­gend bestehen blei­ben muss. Ein Down­load des Videos auf den eige­nen Ser­ver zum Zweck der Bereit­stel­lung auf der eige­nen Web­site, ist nicht gestat­tet. Das Video kann über die Clip-Funk­tion geteilt wer­den, eine Bear­bei­tung ist aller­dings nicht mög­lich.

Das heißt, wenn Sie als Autor:in in der Video­be­schrei­bung keine Kon­takt­auf­nahme ermög­li­chen, durch die Dritte an die Datei gelan­gen kön­nen, die sie für eine Nut­zung des Videos ent­lang der Crea­tive Com­mons Lizenz benö­ti­gen, ist eine Nut­zung des Videos nach den Lizenz­be­din­gun­gen auch nicht mög­lich. Lizenz­ver­trag­lich gese­hen, ver­sto­ßen Sie als Autor:in als Lizenzgeber:in somit gegen die Bedin­gun­gen der von Ihnen selbst gewähl­ten Crea­tive Com­mons Lizenz.

Bei Face­book exis­tiert diese Pro­ble­ma­tik nicht in die­ser Form, da die OER-Mate­ria­lien im selbst gewähl­ten For­mat, z.B. als PDF, hoch­ge­la­den wer­den kön­nen. Auch ist es mög­lich einen Link zu den OER-Mate­ria­lien in einem OER-Repo­si­to­rium zu pos­ten und somit die zuvor genann­ten lizenz­recht­li­chen Pro­bleme zu umge­hen.

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