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KI-generierte Inhalte: Was muss ich kennzeichnen und wie?

Seit dem 2. August 2026 sind Anbieter*innen von KI-Systemen (z.B. OpenAI, Google, Microsoft) dazu verpflichtet, bestimmte KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte in maschinenlesbarer Form zu kennzeichnen, z.B. durch Metadaten oder Wasserzeichen (Transparenzpflicht nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung).

Betreiber*innen und Nutzende müssen solche Inhalte außerdem klar erkennbar als KI-generiert kennzeichnen, sofern bestimmte Offenlegungspflichten (s.u.) greifen. Die Kennzeichnung soll barrierefrei sein, z.B. durch eine alternative Bildbeschreibung.

Wichtig: Bringt das verwendete System bereits automatisch ein KI-Icon an den Inhalt an, ist die Kennzeichnungspflicht nur dann erfüllt, wenn das Icon den gesetzlichen Anforderungen genügt, d.h. u.a. klar erkennbar, barrierefrei und unmissverständlich ist (vgl. Guidelines on transparency obligations for providers and deployers of certain AI systems)

Offenlegungspflichten

Insbesondere KI-generierte Bilder, Audios und Videos , die täuschend echt wirken könnten (sog. Deepfakes), müssen gekennzeichnet werden.

Bei KI-generierten Texten besteht die Kennzeichnungspflicht nicht pauschal, sondern vor allem dann, wenn der Text veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit über ein Thema von öffentlichem Interesse informiert und/oder keine redaktionelle Kontrolle bzw. Verantwortungsübernahme vorliegt.

Werden die Texte nur intern oder in Übungen verwendet, ist die Kennzeichnung nicht verpflichtend.

Übernimmt eine natürliche Person die redaktionelle Verantwortung für den KI-Text, entfällt die Kennzeichnungspflicht ebenfalls.

Wird KI lediglich unterstützend eingesetzt, etwa für Formulierungshilfen, Grammatik-, Rechtschreib- oder Übersetzungsarbeiten, oder wird ein KI-Entwurf eigenständig und wesentlich überarbeitet, ist in der Regel auch keine Kennzeichnung erforderlich - sofern auch hier die redaktionelle Verantwortung von einer Person übernommen wird.

Textteile aus Handlungsempfehlungen für Hochschullehrende zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz, von Miriam Burfeind, Laura Fiegenbaum, Tom Hartmann, Janine Horn, Julius Hoyer, Jasmin de Nys, Maren Stephan, freigegeben unter CC-0, gekürzt und umformuliert von twillo

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission:

Offenlegungspflichten auf twillo

Neben den o.g. gesetztlichen Regelungen, sieht auch §4 Abs. 3 der twillo Nutzungsbedigungen vor, dass Materialien, die mit KI erstellt wurden oder KI-generierte Anteile enthalten, gekennzeichnet werden müssen.

Hierfür steht Ihnen in der Metadatenmaske eine Eingabemöglichkeit zur Verfügung:

Öffnen Sie die Menüoptionen (drei Punkte) des Materials, für das Sie eine KI-Information ergänzen möchten. Wählen Sie im Dropdown-Menü Infos bearbeiten aus, um zum Metadatendialog zu gelangen.

Klicken Sie nun auf den Reiter Lizenz verwalten und öffnen Sie im folgenden Fenster das Dropdown-Menü Informationen zur KI-Herkunft und Nutzung.

Hier können Sie angeben, dass Ihr Material mithilfe einer KI erstellt wurde und welches Tool Sie genutzt haben. Zudem können Sie eine Information darüber ergänzen, ob Sie den KI-Inhalt unverändert bereitstellen oder er manuell weiterbearbeitet wurde.

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